Betreff
Ganzheitliche Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisation mit umweltgerechter Dränagewasserableitung hier: § 45 Abs. 6 Bauordnung Nordrhein-Westfalen über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich desProjektgebietes Kohkamp
Vorlage
AB/045/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die anliegende Satzung der Stadt Billerbeck gem. § 45 Abs. 6 Bauordnung NRW über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Beschlusses des Werksausschusses in seiner Sitzung am 21.03.2006 wurde zur ganzheitlichen Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisation im Projektgebiet Kohkamp ein Förderantrag in der dem Werksausschuss vorliegenden Fassung gestellt.

 

Zwischenzeitlich wurde der Notwendigkeit der Fremdwasserbeseitigung auch im vorgelegten und inzwischen genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept in der Form Rechnung getragen, dass die Durchführung des Projektes Kohkamp für 2007 und 2008 vorgesehen wurde. Dies findet sich auch im aktuellen Wirtschaftsplan wieder.

 

Der Zuwendungsantrag des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck vom 28.03.2006 wurde inzwischen mit Datum vom 7. Februar 2007, hier eingegangen am 14.02.2007, durch die Bezirksregierung Münster in der beantragten Höhe bewilligt. Zwischenzeitlich erfolgte seitens des Herrn Ministers Eckhard Uhlenberg mit Datum vom 21.12.2006 die schriftliche Zusage, dass der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck eine entsprechende Förderung erhalten wird. Dies wurde seinerzeit auch zur Information der betroffenen Bürger über die Tagespresse bekannt gegeben.

 

Mit Vorlage des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung am 14. Februar 2007 wurden die entsprechenden Werk-, Dienstleistungs- und Honorarverträge zwischen dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck und den Projektbeteiligten vorbereitet. Diese Verträge wurden inzwischen bzw. werden in nächster Zeit durch die Betriebsleitung abgeschlossen.

 

Im Weiteren wird am 19. März 2007 ein erstes Abstimmungsgesprächmit der Handwerkskammer hinsichtlich der Durchführung und der Anforderungen einer Präqualifikation der mit den Sanierungsmaßnahmen zu beauftragenden Firmen stattfinden. Grundsätzlich ist geplant, dass die betroffenen Grundstückseigentümer zwischen 2 möglichen Varianten einer Beauftragung von Sanierungsfirmen wählen können.

 

Variante 1

Aus einer Liste von ca. 10 – 15 präqualifizierten Unternehmen kann der Grundstückseigentümer 3 Angebote anfordern, wobei er sich dann verpflichtet, das jeweils günstigste Angebot auszuwählen. Hierbei wird er durch das vom Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck beauftragte Ingenieurbüro Beck, Wuppertal hinsichtlich der Leistungsbeschreibung (Ausschreibung) und auch der Bewertung der Angebote unterstützt. Die Abrechung der ausgewählten Firma erfolgt dann direkt mit dem Grundstückseigentümer, wobei auch Eigenleistungen in einem genau festgelegten Umfang möglich sind. Der Eigentümer legt nach Abschluss der Arbeiten seine Kosten einschl. seiner Eigenleistung dar und erhält dann vom Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck die entsprechende 50%igen Förderung.

 

Variante 2

Der Grundstückseigentümer beauftragt den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, in seinem Namen die entsprechenden Sanierungsarbeiten auszuschreiben, durchführen zu lassen und abzurechnen. Der Abwasserbetrieb rechnet diese Leistungen direkt mit der Baufirma ab und macht den 50%igen Anteil des Grundstückseigentümers bei diesem geltend. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich im Vorhinein, diesen 50%igen Anteil zu tragen.

 

Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Grundstückseigentümer dem in der folgenden Bürgerversammlung gegenüber stehen. Grundsätzlich ist jedoch sicher zu stellen, dass mit der erforderlichen Qualifikation der Firmen die nötige Qualität und damit der notwendige Erfolg der durchzuführenden Arbeiten gewährleistet wird. Mit den beiden möglichen Varianten soll darauf abgestellt werden, dass zum einen die Grundstückseigentümer sich inzwischen insoweit mit der Thematik auseinandergesetzt haben, dass sie die Arbeiten in eigener Regie durchführen lassen möchten und zum anderen, dass es auch Grundstückseigentümer gibt, die das gesamte Handling der Arbeiten lieber an den Abwasserbetrieb abgeben möchten.

 

Im Weiteren ist zur Sicherstellung des Sanierungszieles, d.h. zur Verringerung des Fremdwassereintrages in die öffentliche Kanalisation die anliegende Satzung über die vorgezogene Dichtheitsprüfung im Projektgebiet zu erlassen.

 

Seitens des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck werden umfangreiche Maßnahmen sowohl zur Abdichtung des öffentlichen Kanalnetzes als auch zur Abdichtung der Grundstücksentwässerungsleitungen vorgenommen. Es werden Kosten zum Bau eines Fremdwasserkanals verursacht und auch diese Kosten belasten letztendlich die Gemeinschaft der Anschlussnehmer. Es ist nicht hinzunehmen, dass ggfs. einzelne Grundstückseigentümer im Projektgebiet weder ihre privaten Entwässerungsleitungen abdichten möchten, noch, obwohl der Bedarf hierfür besteht, einen Anschluss an den Fremdwasserkanal vornehmen möchten. Insofern kann zur Sicherstellung des Zieles des Pilotprojektes und somit auch zur Sicherstellung des Fördergegenstandes die notwendige Gerechtigkeit nur dann erreicht werden, wenn alle in dem Projektgebiet zu einem vorgegebenen Datum die Dichtheit ihrer privaten Entwässerungsleitungen nachweisen. Entsprechend der Satzungsvorlage, korrespondierend mit der zeitlichen Abfolge des Pilotprojektes, ist hierfür der 31.12.2008 vorgesehen. Unabhängig davon, ob eine Teilnahme am Pilotprojekt seitens der Grundstückseigentümer vorgesehen ist, soll spätestens zu diesem Zeitpunkt die Dichtheit der Entwässerungsleitungen nachgewiesen werden.

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Werksausschusses vom 21.03.2006 TOP 4 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: