Sachverhalt:
Entsprechend den Ausführungen im beigefügten Vermerk wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Verwaltung beauftragt den Planentwurf für den Endausbau des Baugebietes Wüllen II den Anliegern in einer Versammlung via Internetportal vorzustellen und sollten sich keine weiteren Planänderungen ergeben die Arbeiten für den Endausbau auszuschreiben.
Im Auftrag Im Auftrag
Holger Dettmann Rainer Hein Marion Dirks
Sachbearbeiter stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 19.03.2020,
TOP 2 ö. S. und Sitzung des Rates vom 02.04.2020, TOP 5 ö. S.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 2. April 2020