Betreff
Weitere Umsetzung des barrierefreien Innenstadtumbaus
hier: Beratung über einen weiteren Förderantrag und die Durchführung der Maßnahmen
Vorlage
FBPB/1567/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Für das Förderjahr 2021 sind Mittel für die Weiterführung des barrierefreien Innenstadtumbaus im Bereich der Ludgeristraße und der Kirchstraße (von der Ludgeristraße bis zur Bahnhofstraße) einschließlich der Darstellung der Stadttore sowie für den barrierefreien Umbau der Querung des Johanniskirchplatzes zu beantragen.

Es wird beschlossen, die Maßnahmen des weiteren Innenstadtumbaus nach Bewilligung der Mittel durchzuführen.


Sachverhalt:

 

In den o. a. Sitzungen wurde über die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und die Antragstellung für den barrierefreien Umbau der Straßen Lilienbeck, Mühlenstraße, Ludgeristraße, Teilbereich der Coesfelder Straße und des Teilbereiches der Kirchstraße von der Ludgeristraße bis zur Bahnhofstraße beschlossen. Gegenstand ist auch die Darstellung der noch nicht kenntlich gemachten ehemaligen Stadttore.

In das Entwicklungskonzept aufgenommen wurde damals auch die Querverbindung über den Johanniskirchplatz von der Lange Straße bis zum Busbahnhof.

 

Aufgrund der hohen Gesamtkosten für die Maßnahmen bat die Bezirksregierung, das Projekt in zwei Abschnitte aufzuteilen. Für den barrierefreien Umbau der Straßen Lilienbeck, Mühlenstraße und den Teilbereich der Coesfelder Straße wurde die Förderung auf dieses Jahr verschoben. Der Förderbescheid liegt inzwischen vor und die Ausschreibung erfolgt zurzeit.

 

Für die damals nicht berücksichtigten Maßnahmen des barrierefreien Umbaus der Ludgeristraße und der Kirchstraße von der Ludgeristraße bis zur Bahnhofstraße sowie die Darstellung der weiteren Stadttore soll nun für das Jahr 2021 der Förderantrag gestellt werden. Für den Fall, dass eine Förderung gewährt wird, ist ein Durchführungsbeschluss zu fassen.

 

Inzwischen wurde auch an dem barrierefreien Umbau der Querung des Johanniskirchplatzes von der Lange Straße bis zum Busbahnhof gearbeitet. Das Planungsbüro Lohaus Carl Köhlmos hat hierfür eine Entwurfsplanung erstellt.

Diese Planung umfasst neben der vg. Querung auch eine barrierefreie Verbindung bis zum Eingang in die Johanniskirche.

Die Planung wurde mit der katholischen Kirchengemeinde abgestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wurde besprochen, dass die Stadt die Kosten für die Querung des Johanniskirchplatzes übernimmt. Eine alte Vereinbarung, wonach die Stadt die damaligen Kosten getragen hat und die Unterhaltungspflicht aufgrund des weit überwiegenden öffentlichen Charakter dieses Weges übernommen hat, müsste aufgrund der neuen Zweckbindungsfrist noch erneuert werden.

Die Kosten für die Anbindung des Einganges der Johanniskirche an den Weg werden im Falle einer Umsetzung der Gesamtmaßnahme von der katholischen Kirchengemeinde übernommen.

 

Das Planungsbüro Lohaus Carl Köhlmos wird sowohl die Planung für die Ludgeristraße, die Kirchstraße und die Stadttore nochmals vorstellen und darüber hinaus auch die Planung für den Johanniskirchplatz.

 

Die Kosten für die Stadt Billerbeck wurden für die erstgenannte Maßnahme nochmals überprüft und auf einen aktuellen Stand gebracht. Auch für den Johanniskirchplatz wurde eine Kostenberechnung vorgenommen.

 

Für den barrierefreien Umbau der Ludgeristraße, der Kirchstraße und der Stadttore ergibt sich nach der Kostenberechnung folgende Kostenverteilung:

 

Gesamtkosten                                                                                   1.783.500,- Euro

nicht abrechenbare Kosten Überbreiten, Angleichungen

und die Darstellung der Stadttore                                                      422.500,- Euro

Anliegerbeiträge für die Fahrbahnen: 10 % von                     66.000,- Euro

Anliegerbeiträge für die Gehwege: 30 % von                                   206.000,- Euro

Angestrebte Förderung                                                                       897.000,- Euro

Stadtanteil                                                                                             614.500,- Euro

 

Es ist davon auszugehen, dass der Anliegeranteil zur Hälfte aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes gefördert wird.

 

Für die Querung des Johanniskirchplatzes ergibt sich nach der Kostenberechnung folgende Kostenverteilung:

 

Gesamtkosten                                                                                      117.500,- Euro

angestrebte Förderung                                                                         70.500,- Euro

Stadtanteil                                                                                               47.000,- Euro

 

Eine Anliegerbeteiligung ist bei dieser Maßnahme nicht möglich.

 

Alle Maßnahmen sind in der Finanzplanung für die Jahre 2021/22 eingeplant. 

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und nach Bewilligung der Mittel den weiteren Innenstadtumbau durchzuführen.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Michaela Besecke                                        Marion Dirks

Stadtplanerin                                                 Bürgermeisterin


Bezug:     Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 9. Okt. 2018, TOP 6 ö. S., Sitzung des Rates vom 11. Oktober 2018, TOP 9 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto: 12010.78550000                                  

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

nur im Ratsinfosystem

Entwurfspläne für den Umbau der Ludgeristraße und der Kirchstraße sowie den Umbau des Johanniskirchplatzes