hier: Beratung über einen weiteren Förderantrag und die Durchführung der Maßnahmen
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Für das Förderjahr 2021 sind Mittel für die Weiterführung des barrierefreien Innenstadtumbaus im Bereich der Ludgeristraße und der Kirchstraße (von der Ludgeristraße bis zur Bahnhofstraße) einschließlich der Darstellung der Stadttore sowie für den barrierefreien Umbau der Querung des Johanniskirchplatzes zu beantragen.
Es wird beschlossen, die Maßnahmen des weiteren Innenstadtumbaus nach Bewilligung der Mittel durchzuführen.
Sachverhalt:
In den o. a.
Sitzungen wurde über die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
und die Antragstellung für den barrierefreien Umbau der Straßen Lilienbeck,
Mühlenstraße, Ludgeristraße, Teilbereich der Coesfelder Straße und des Teilbereiches
der Kirchstraße von der Ludgeristraße bis zur Bahnhofstraße beschlossen. Gegenstand
ist auch die Darstellung der noch nicht kenntlich gemachten ehemaligen Stadttore.
In das
Entwicklungskonzept aufgenommen wurde damals auch die Querverbindung über den
Johanniskirchplatz von der Lange Straße bis zum Busbahnhof.
Aufgrund der
hohen Gesamtkosten für die Maßnahmen bat die Bezirksregierung, das Projekt in
zwei Abschnitte aufzuteilen. Für den barrierefreien Umbau der Straßen Lilienbeck,
Mühlenstraße und den Teilbereich der Coesfelder Straße wurde die Förderung auf
dieses Jahr verschoben. Der Förderbescheid liegt inzwischen vor und die
Ausschreibung erfolgt zurzeit.
Für die
damals nicht berücksichtigten Maßnahmen des barrierefreien Umbaus der Ludgeristraße
und der Kirchstraße von der Ludgeristraße bis zur Bahnhofstraße sowie die
Darstellung der weiteren Stadttore soll nun für das Jahr 2021 der Förderantrag
gestellt werden. Für den Fall, dass eine Förderung gewährt wird, ist ein
Durchführungsbeschluss zu fassen.
Inzwischen
wurde auch an dem barrierefreien Umbau der Querung des Johanniskirchplatzes von
der Lange Straße bis zum Busbahnhof gearbeitet. Das Planungsbüro Lohaus Carl
Köhlmos hat hierfür eine Entwurfsplanung erstellt.
Diese Planung
umfasst neben der vg. Querung auch eine barrierefreie Verbindung bis zum
Eingang in die Johanniskirche.
Die Planung
wurde mit der katholischen Kirchengemeinde abgestimmt. Vorbehaltlich der
Zustimmung des Rates wurde besprochen, dass die Stadt die Kosten für die Querung
des Johanniskirchplatzes übernimmt. Eine alte Vereinbarung, wonach die Stadt
die damaligen Kosten getragen hat und die Unterhaltungspflicht aufgrund des
weit überwiegenden öffentlichen Charakter dieses Weges übernommen hat, müsste
aufgrund der neuen Zweckbindungsfrist noch erneuert werden.
Die Kosten
für die Anbindung des Einganges der Johanniskirche an den Weg werden im Falle
einer Umsetzung der Gesamtmaßnahme von der katholischen Kirchengemeinde
übernommen.
Das
Planungsbüro Lohaus Carl Köhlmos wird sowohl die Planung für die Ludgeristraße,
die Kirchstraße und die Stadttore nochmals vorstellen und darüber hinaus auch
die Planung für den Johanniskirchplatz.
Die Kosten
für die Stadt Billerbeck wurden für die erstgenannte Maßnahme nochmals
überprüft und auf einen aktuellen Stand gebracht. Auch für den
Johanniskirchplatz wurde eine Kostenberechnung vorgenommen.
Für den
barrierefreien Umbau der Ludgeristraße, der Kirchstraße und der Stadttore ergibt
sich nach der Kostenberechnung folgende Kostenverteilung:
Gesamtkosten 1.783.500,-
Euro
nicht
abrechenbare Kosten Überbreiten, Angleichungen
und die
Darstellung der Stadttore 422.500,- Euro
Anliegerbeiträge
für die Fahrbahnen: 10 % von 66.000,- Euro
Anliegerbeiträge
für die Gehwege: 30 % von 206.000,- Euro
Angestrebte
Förderung 897.000,- Euro
Stadtanteil 614.500,- Euro
Es ist davon
auszugehen, dass der Anliegeranteil zur Hälfte aufgrund der Änderung des
Kommunalabgabengesetzes gefördert wird.
Für die
Querung des Johanniskirchplatzes ergibt sich nach der Kostenberechnung folgende
Kostenverteilung:
Gesamtkosten 117.500,- Euro
angestrebte
Förderung 70.500,- Euro
Stadtanteil 47.000,- Euro
Eine
Anliegerbeteiligung ist bei dieser Maßnahme nicht möglich.
Alle Maßnahmen
sind in der Finanzplanung für die Jahre 2021/22 eingeplant.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und nach Bewilligung der Mittel den weiteren Innenstadtumbau durchzuführen.
Im Auftrag
Michaela Besecke Marion Dirks
Stadtplanerin Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 9. Okt. 2018, TOP 6 ö. S., Sitzung des Rates vom 11. Oktober 2018, TOP 9 ö. S.
Anlagen:
nur im Ratsinfosystem
Entwurfspläne für den Umbau der Ludgeristraße und der Kirchstraße sowie den Umbau des Johanniskirchplatzes