hier: Auflegung eines Hof- und Fassadenprogramms für die Stadt Billerbeck
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Entsprechend dem beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzept legt die Stadt Billerbeck ein Hof- und Fassadenprogramm auf, um in der Stadt Billerbeck prägende Fassaden- und Hofflächeneigentümer bei der für die Stadt Billerbeck wichtigen Sanierung zu unterstützen.
Nach Bewilligung der Förderung durch die Städtebauförderung werden die Sanierungen gemeinsam mit den Privateigentümern durchgeführt.
Sachverhalt:
In den o. a.
Sitzungen wurde die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
beraten und beschlossen.
Neben den
vielen baulichen Maßnahmen der Stadt Billerbeck sieht das Konzept auch vor,
dass durch die Stadt ein Hof- und Fassadenprogramm aufgelegt werden soll. Diese
Möglichkeit sehen die Städtebauförderungsrichtlinien vor. Es könnten damit die
Voraussetzungen geschaffen werden, das Stadtbild prägende, private
Gebäudefassaden oder prägende Hofflächen zu fördern.
Die Sanierung
von alten Fassaden, die häufig aufwändig mit Sandsteinelementen aufgewertet
oder vollständig aus Baumberger Sandstein gefertigt wurden, stellt für die Eigentümer
eine oft finanziell kaum lösbare Aufgabe dar, zumal sich der Ertragswert der
Immobilien durch solche Maßnahmen nicht erhöht.
Die
Städtebauförderung sieht daher eine Unterstützung vor.
Diese würde
so aussehen, dass der private Grundstückseigentümer 50 % der Kosten selber
tragen muss. Die weiteren 50 % wären dann förderfähig, sodass die Städtebauförderung
60 % hiervon (also 30 % der Gesamtkosten) tragen würde und die Stadt 40 % der
förderfähigen Kosten (also 20 % der Gesamtkosten). Die Stadt würde die Bewilligung
erhalten und die Mittel dann zusammen mit den Eigenmitteln der Stadt an die
Privaten durchreichen. Wichtig für den privaten Hauseigentümer ist, dass er die
Vergabebedingungen einhalten muss.
Die Stadt
muss daher die Maßnahmen sehr intensiv begleiten und eine Richtlinie verabschieden,
die Fördergrundsätze und Förderhöhen regelt. Diese ist bei Bewilligung der
Fördermittel zu erarbeiten und zu beschließen. Zum besseren Verständnis seien
hier einige Details genannt.
Das
Fördergebiet würde ungefähr den Geltungsbereich des Gestaltungsprogramms umfassen.
Die Gestaltungsgrundsätze könnten hieraus übernommen werden.
Fördergegenstand
wären Maßnahmen an Hof- und Gartenflächen, Fassaden, Giebeln und Dächern, wenn
Sie von der öffentlichen Verkehrsfläche sichtbar sind.
Gefördert
werden können, Kosten für Material, Arbeitslohn, Nebenkosten, Gerüste und
vorbereitende Maßnahmen mit dem Ziel einer verbesserten oder erneuerten
Gestaltung von Fassaden und Dächern und Hofanlagen. Es sollten auch Maßnahmen
aus der Förderung ausgenommen werden, die nicht einem außergewöhnlichen Aufwand
zuzuordnen sind. Hierzu zählen z.B. reine Malerarbeiten. Nicht gefördert werden
können Maßnahmen, die aus anderen Fördertöpfen Geld erhalten, z.B. durch die Denkmalförderung
oder für energetische Sanierung. Die
Höhe der maximalen Förderung wird stark steuern ob auch Eigentümer motiviert
werden können ihre Fassaden zu sanieren, die mit einem relativ hohen
Kostenansatz rechnen müssen. Aus der Erfahrung anderer Kommunen ist hier lieber
höher anzusetzen, zumal auch der Verwaltungsaufwand recht hoch ist. Da die Kommune
selbst über die Verteilung der Fördermittel entscheiden kann, ist damit jedoch
nicht ausgeschlossen, dass auch kleinere Maßnahmen zum Zuge kommen. Entsprechende
Vorschläge zu den Fördersätzen und der Richtlinie selber würde die Verwaltung erarbeiten.
Verwaltungsseitig
wurden beispielhaft mehrere Objekte identifiziert, die für eine Förderung
infrage kommen. Sie sind als n.ö. Anlage im Ratsinfosystem eingefügt. Die Kostenschätzungen
sind rein überschlägig und sehr stark davon abhängig in welchem Umfang
Sanierungen vorgenommen werden. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass alle
Eigentümer das Förderprogramm in Anspruch nehmen wollen.
Es wird
vorgeschlagen, von einer Gesamtsumme für die Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 300.000,-
Euro auszugehen. 150.000,00 € hiervon wären von den Privaten zu tragen. Die zu
beantragende Fördersumme wäre dann 90.000,- Euro und der städtische Eigenanteil
60.000,- Euro.
Die an die
Privaten auszuzahlenden Mittel sowie die Förderung der Städtebauförderung
müssten in die kommende Haushalts- und Finanzplanung eingestellt werden. Das Programm
wird auf mehrere Jahre verteilt angelegt.
Bereits Ende
der 1990er hat es ein ähnliches Programm gegeben. Damals wurde das Eiscafé am
Markt mit Fördermitteln umgestaltet. Beim Vergleich des Gestaltwertes vorher
und nachher ist zu erkennen, dass sich das damalige Programm allein für dieses
Objekt gelohnt hat. Billerbecks Altstadt lebt von dem Erhalt relativ vieler
historischer Gebäude und einer hohen Qualität der Stadtgestaltung. Dies ist ein
hohes Gut, auch oder vor allem für die Allgemeinheit. Insofern erscheint es vor
dem Hintergrund des hohen Unterhaltungsaufwandes für diese Gebäude und den
hohen Kosten für Umgestaltungsmaßnahmen gerechtfertigt, diese mit öffentlichen
Geldern zu unterstützen.
i.
A.
Michaela
Besecke Marion Dirks
Stadtplanerin Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 9. Oktober 2018, TOP 6 ö. S., Sitzung des Rates vom 11. Oktober 2018, TOP 9 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: (Stadtanteil= 60.000,00 €) 150.000,00 €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem
nicht öffentlich:
Übersichtsplan der Beispielobjekte
Dokumentation der Beispielobjekte
Fotos der früheren Fassade der Eisdiele am Markt