hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den
Anregungen der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer wird teilweise
gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
2. Den
Anregungen der Gemeinde Nottuln und der LWL Archäologie für Westfalen wird
gefolgt.
3. Die
Hinweise der Deutsche Bahn AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH und des Kreises
Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
4. Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage
nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird
den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.
5. Die Beschlüsse werden ortsüblich
bekannt gemacht.
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wurde die Offenlage vom 15. April 2020
bis zum 15. Mai 2020 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange statt.
Von Seiten
der Träger öffentlicher Belange sind die in der Anlage 1 aufgelisteten
Stellungnahmen eingegangen.
Durch die
ergänzende Festsetzung, dass das Randsortiment dem Kernsortiment sachlich
zuzuordnen ist und die Fläche eines einzelnen Sortimentes maximal 25% betragen
darf, wird eine erneute Offenlage erforderlich. Diese soll auf den zu ändernden
Teil beschränkt und auf zwei Wochen verkürzt werden. Ein
Baugenehmigungsverfahren kann davon unbenommen bereits durchgeführt werden.
Von privater
Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
i. A.
Michaela
Besecke Marion Dirks
Stadtplanerin Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
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Auflistung
der eingegangenen Stellungnahmen
·
Entwurf
der Planzeichnung
· Entwurf der Begründung