Betreff
Kläranlage Billerbeck; Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 WHG zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Berkel
hier: Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, dem Kreis Coesfeld und den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH; Durchführungsvertrag zur Renaturierung der Berkel
Vorlage
AB/0262/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, die vorgelegten öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck einerseits und den Durchführungsvertrag zwischen der WBC, dem Kreis Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck andererseits in der vorgelegten Fassung abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 das vorgelegte Konzept zur Erlangung einer langfristigen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Berkel beraten und beschlossen, dass die Betriebsleitung beauftragt wird, eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld, der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld und dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck vorzubereiten und in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen. I

 

In der Anlage sind die Vertragsentwürfe aufgeführt. Ziel dieser Vertragsentwürfe ist es, zu vereinbaren, dass im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld als 100%ige Tochter des Kreises Coesfeld nicht nur die Arbeiten zur Strukturverbesserung in der Berkel entlang ihrer Grundstücke durchführt, sondern auch die entsprechenden Arbeiten in der Berkel ab der Kläranlageneinleitung für den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck durchführt. Hiermit werden erhebliche Synergieeffekte erwartet, schon aufgrund der Verdoppelung des erforderlichen Umfanges der Bauarbeiten.

 

Die WBC soll entsprechend der vertraglichen Regelungen ihre Kosten auf der Grundlage von LSP-Grundsätzen, d.h. auf der Grundlage von Selbstkosten, weiterberechnen. Dabei werden die tatsächlich gewährten Fördermittel berücksichtigt als auch die Biotopwertpunkte zur Stadt Billerbeck übertragen.

 

Die Einzelheiten sind den jeweiligen Verträgen zu entnehmen, Herr Bölte als Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld wird an der Sitzung teilnehmen.

 

Sollte der Betriebsausschuss bzw. der Rat der Stadt Billerbeck die Vertragsregelungen mittragen wollen, so ist vor Unterzeichnung der Verträge noch abzuwarten, ob die erforderlichen Flächen zur Durchführung der Maßnahme seitens der Stadt Billerbeck/Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck erworben werden können bzw. wurden. Dazu werden z.Zt. Verhandlungen durch die Flurbereinigung Berkelaue II geführt. Ggfs. kann in der Sitzung dazu Näheres erläutert werden.

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Anlagen:

 

-       Durchführungsvertrag Renaturierung Berkel

-       Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Billerbeck und dem Kreis Coesfeld

-       Pläne zur ökologischen Verbesserung der Berkel