Sachverhalt:
Durch Beschluss des Rates der Stadt Billerbeck vom 04.04.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, mit Unterstützung der LAG Selbsthilfe e.V. einen Workshop, wie im Projekt „Mehr Partizipation wagen!“ beschrieben ist, durchzuführen. Von Seiten der LAG ist inzwischen mitgeteilt worden, dass dieses Projekt bereits beendet wurde. Am 03. Dezember 2019 ist jedoch ein Folgeprojekt angestoßen worden mit dem Projektnamen „Politische Partizipation Passgenau!“. Inhaltlich baut dieses neue Programm auf den gemachten Erfahrungen aus dem Ursprungsprojekt auf und entspricht somit den Anforderungen zum angedachten Workshop. Anlässlich der Auftaktveranstaltung in Gelsenkirchen war die Stadt Billerbeck beteiligt.
Inzwischen hat mit der LAG Selbsthilfe e.V. ein erstes Planungstreffen Anfang März 2020 in Billerbeck stattgefunden. Aufgrund der zeitlichen Auslastung der LAG würde eine Begleitung der Informationsveranstaltung / des Workshops Anfang 2021 von dort möglich sein. Das Treffen würde einmalig für 8 Stunden am Stück oder alternativ an 2 Tagen mit jeweils 4 Stunden stattfinden. Ziel wäre die Bildung einer Interessenvertretung mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren, die den Prozess dann zukünftig begleiten sollen, wobei das Prozessziel die Bildung eines Rates für Menschen mit Behinderungen entsprechend § 18 der aktuell gültigen Hauptsatzung der Stadt Billerbeck sein könnte, aber nicht zwangsläufig sein muss.
(Auszug aus der Hauptsatzung)
§ 18 Rat für Menschen mit Behinderungen
Es kann auf Beschluss des Ausschusses für Generationen und Kultur ein
Rat für Menschen mit Behinderungen gewählt werden. Er gibt sich eine
Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Rates der Stadt Billerbeck
bedarf. Ziel des
Rates soll es
sein, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen
und zu verhindern sowie
die gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen
am Leben in der
Gesellschaft zu gewährleisten
und ihnen eine
selbstbestimmte Lebensführung zu
ermöglichen. (§ 1 Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen – BGG-NRW)
Damit Arbeitsfähigkeit gegeben ist, sollten maximal rund 25 Personen teilnehmen. Wichtig ist laut LAG ebenfalls, dass das Projekt auf möglichst breite Basis gestellt wird. Teilnehmer sollten dabei jeweils ein Vertreter der Fachbereiche der Stadt Billerbeck sein. Ebenso wichtig wäre eine politische Begleitung aller Fraktionen des Stadtrates und / oder aller Mitglieder des Ausschusses für Generationen und Kultur. Nicht zuletzt wäre aber absolut notwendig, dass Menschen mit Behinderungen an dem Workshop ehrenamtlich teilnehmen, quasi als „Experten in eigener Sache“. Problematisch hier ist, dass aktuell in Billerbeck m.W. keine aktive Interessenvertretung tätig ist. Die Verwaltung würde deshalb interessierte Menschen mit Behinderungen über die örtliche Presse zur Teilnahme bitten.
Vorgenannte Vorgehensweise würde einem Ergebnis aus dem ersten Projekt entsprechen, wonach Politik und Verwaltung nur zusammen mit dem Ehrenamt, also den Menschen mit Behinderungen, eine Strategie für politische Partizipation entwickeln können.
In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass mittlerweile der Kreis Coesfeld ebenfalls mit der LAG Selbsthilfe e.V. an dieser Thematik arbeitet. Zur dortigen Auftaktveranstaltung hat der Kreis Coesfeld Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder ihre Angehörigen (z.B. Eltern) gem. anliegendem Schreiben eingeladen.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Ausschusses für Generationen und Kultur vom 05.03.2019, TOP 3 ö. S., Sitzung des Rates vom 04.04.2019, TOP 7 ö. S.
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem
Einladung des Kreises Coesfeld zu den Auftaktveranstaltungen „MITMACHEN, MITBESTIMMEN, SICH POLITISCH BETEILIGEN“