hier: Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz in der Konzentrationszone "Kentrup"
Sachverhalt:
Für den Bereich
der Konzentrationszone „Kentrup“ liegt ein neuer Antrag zur Errichtung von drei
Windkraftanlagen vor (Lage s. Anlagen). Geplant sind nun drei Anlagen mit einer
Gesamthöhe von 190 Meter. Der Rotordurchmesser der Anlagen ist mit 103 Meter
geplant (Nabenhöhe 138 Meter). Dem Antrag von 2017 lagen zwei geplante Anlagen
mit einer Gesamthöhe von 200 Meter zu Grunde.
Den
Antragsunterlagen liegt eine Bewertung zur optischen Wirkung zu fünf
Wohnhäusern, welche in einem Abstand zwischen 502 und 583 Metern von der
jeweils nächstgelegenen Windkraftanlage liegen, bei. Diese Bewertung und die
Gutachten zu Lärmimmissionen und Schattenwurf werden vom Kreis Coesfeld
geprüft.
Die
Unterlagen liegen noch bis zum 14.09.2020 öffentlich aus, weitere Infos unter:
https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/umwelt-natur/bekanntmachungen.html.
Die Anlagen
sollen im Zusammenhang mit der Konzentrationszone „Kentrup“ errichtet werden.
Planungsrechtlich ist die Antragstellung wie folgt einzustufen:
·
Die
Stadt Billerbeck hat einen gültigen Flächennutzungsplan, der die Windkraftnutzung
im Stadtgebiet regelt.
·
Die
geplanten Anlagen liegen komplett in der Konzentrationszone „Kentrup“.
·
Im
Landschaftsplan „Baumberge Nord“ ist ein Bauverbot für das in dem Gebiet
geltende Landschaftsschutzgebiet „Baumberge“ festgesetzt. Dieses gilt jedoch
nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen einschließlich der hierfür
erforderlichen Neben- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb von
Konzentrationszonen gemäß Flächennutzungsplan.
Es sind
Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausgleichszahlungen für den Artenschutz und
Landschaftsschutz vorgesehen. Die Untere Naturschutzbehörde wird hierzu eine
abschließende Bewertung vornehmen.
Die Erschließung für
den Bau der Windkraftanlagen erfolgt von dem nördlich gelegenen Wirtschaftsweg
(s. Anlage). Für die Baustellenerschließung werden vor Baubeginn noch
Regelungen zur Ertüchtigung des Weges bis zur Kreisstraße 72 erforderlich, da
dieser aufgrund der Ausbaubreite und der Radien der Fahrzeuge für eine
Erschließung nicht geeignet wäre. Der öffentliche Weg zwischen der temporären Baustraße von
der K 72 kommend bis zur Einfahrt in den Windpark (Beerlage, Flur 10, Flurstück
4) muss auf ca. 4 m verbreitert werden. Um die Schwerlastfähigkeit und die
notwendige Drucklastverteilung zu erreichen, ist dabei voraussichtlich auch ein
Auftrag und Verdichtung mit Schotter notwendig. In der Regel fordert die Untere
Naturschutzbehörde wie evtl. auch die Untere Wasserbehörde einen Rückbau. Der
Weg wird im Vorfeld vor der erstmaligen Nutzung mittels Videoaufnahme dokumentiert;
im Anschluss wird er dann nach Vorgaben der Genehmigung wieder hergestellt.
Nach der
Errichtung werden Servicefahrzeuge über die bestehenden Wege fahren (s. Anlage).
Das Vorhaben
entspricht der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes. Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu
erteilen. Sollten sich im Genehmigungsverfahren wesentliche Änderungen ergeben,
erfolgt eine Information oder erneute Beratung.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 31.08.2017, TOP 2 ö.S., und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 05.09.2017, TOP 4 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Übersicht DK25
Lageplan mit
Darstellung der Konzentrationszone
Nur Ratsinfosystem:
Temporäre
Erschließung (Baufahrzeuge)
Dauerhafte Zuwegung (Wartungsfahrzeuge)