Betreff
Antrag auf Errichtung von drei Windkraftanlagen
hier: Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz in der Konzentrationszone "Kentrup"
Vorlage
FBPB/1597/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 


Sachverhalt:

 

Für den Bereich der Konzentrationszone „Kentrup“ liegt ein neuer Antrag zur Errichtung von drei Windkraftanlagen vor (Lage s. Anlagen). Geplant sind nun drei Anlagen mit einer Gesamthöhe von 190 Meter. Der Rotordurchmesser der Anlagen ist mit 103 Meter geplant (Nabenhöhe 138 Meter). Dem Antrag von 2017 lagen zwei geplante Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200 Meter zu Grunde.

Den Antragsunterlagen liegt eine Bewertung zur optischen Wirkung zu fünf Wohnhäusern, welche in einem Abstand zwischen 502 und 583 Metern von der jeweils nächstgelegenen Windkraftanlage liegen, bei. Diese Bewertung und die Gutachten zu Lärmimmissionen und Schattenwurf werden vom Kreis Coesfeld geprüft.

Die Unterlagen liegen noch bis zum 14.09.2020 öffentlich aus, weitere Infos unter:

https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/umwelt-natur/bekanntmachungen.html.

 

Die Anlagen sollen im Zusammenhang mit der Konzentrationszone „Kentrup“ errichtet werden. Planungsrechtlich ist die Antragstellung wie folgt einzustufen:

·           Die Stadt Billerbeck hat einen gültigen Flächennutzungsplan, der die Windkraftnutzung im Stadtgebiet regelt.

·           Die geplanten Anlagen liegen komplett in der Konzentrationszone „Kentrup“.

·           Im Landschaftsplan „Baumberge Nord“ ist ein Bauverbot für das in dem Gebiet geltende Landschaftsschutzgebiet „Baumberge“ festgesetzt. Dieses gilt jedoch nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen einschließlich der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb von Konzentrationszonen gemäß Flächennutzungsplan.

 

Es sind Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausgleichszahlungen für den Artenschutz und Landschaftsschutz vorgesehen. Die Untere Naturschutzbehörde wird hierzu eine abschließende Bewertung vornehmen.

 

Die Erschließung für den Bau der Windkraftanlagen erfolgt von dem nördlich gelegenen Wirtschaftsweg (s. Anlage). Für die Baustellenerschließung werden vor Baubeginn noch Regelungen zur Ertüchtigung des Weges bis zur Kreisstraße 72 erforderlich, da dieser aufgrund der Ausbaubreite und der Radien der Fahrzeuge für eine Erschließung nicht geeignet wäre. Der öffentliche Weg zwischen der temporären Baustraße von der K 72 kommend bis zur Einfahrt in den Windpark (Beerlage, Flur 10, Flurstück 4) muss auf ca. 4 m verbreitert werden. Um die Schwerlastfähigkeit und die notwendige Drucklastverteilung zu erreichen, ist dabei voraussichtlich auch ein Auftrag und Verdichtung mit Schotter notwendig. In der Regel fordert die Untere Naturschutzbehörde wie evtl. auch die Untere Wasserbehörde einen Rückbau. Der Weg wird im Vorfeld vor der erstmaligen Nutzung mittels Videoaufnahme dokumentiert; im Anschluss wird er dann nach Vorgaben der Genehmigung wieder hergestellt.

Nach der Errichtung werden Servicefahrzeuge über die bestehenden Wege fahren (s. Anlage).

 

Das Vorhaben entspricht der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Sollten sich im Genehmigungsverfahren wesentliche Änderungen ergeben, erfolgt eine Information oder erneute Beratung.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 31.08.2017, TOP 2 ö.S., und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 05.09.2017, TOP 4 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersicht DK25

Lageplan mit Darstellung der Konzentrationszone

 

Nur Ratsinfosystem:

Temporäre Erschließung (Baufahrzeuge)

Dauerhafte Zuwegung (Wartungsfahrzeuge)