hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den
Anregungen der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer wird teilweise
gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Den
Anregungen der Gemeinde Nottuln und der LWL Archäologie für Westfalen wird
gefolgt.
3. Die
Hinweise der Deutsche Bahn AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH und des
Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB so-wie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.
5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde nach der Offenlage vom 15. April 2020
bis zum 15. Mai 2020 (einschließlich) eine erneute Offenlage im Zeitraum vom 24.
Juli 2020 bis zum 6. August 2020 (einschließlich) durchgeführt.
Die
Ergebnisse der ersten Offenlage waren bereits der vorherigen Sitzungsvorlage
beigefügt. Eine Änderung hat sich nur dahingehend ergeben, dass IHK und
Handwerkskammer nun keine Bedenken mehr erheben. Die IHK führt aus, dass sie
neben der Begrenzung der Randsortimente auf maximal 10 % die nunmehr
vorgenommene Begrenzung einzelner Randsortimente auf maximal 25 % dieser Fläche
begrüßt, damit diese -wie angeregt- nicht von einem einzigen Sortiment belegt
werden könne.
In den
textlichen Festsetzungen werde nunmehr explizit auch darauf verwiesen, dass nur
solche Sortimente als Randsortimente zulässig sind, die dem Kernsortiment
sachlich zugeordnet seien. Durch die Festsetzung der Art der Nutzung als Tier-
und Gartenfachmarkt seien die das Vorhaben prägenden Kernsortimente und damit
auch die sachlich zugeordneten Randsortimente (z.B. Arbeitsschutzbekleidung)
festgelegt. Darüber hinausgehende (Rand-)Sortimente sind hiernach nicht
zulässig. Die Begrenzung auf die sachlich zugeordneten Randsortimente würde dem
Schutz des zentralen Versorgungsbereiches dienen, was begrüßt werde.
Die
Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan als
Satzung zu beschließen.
i. A.
Michaela
Besecke Marion Dirks
Stadtplanerin Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
·
Auflistung
der eingegangenen Stellungnahmen
·
Entwurf
der Planzeichnung
· Entwurf der Begründung