Betreff
Neuregelung des Vergabewesens
Vorlage
FBF/031/2007
Aktenzeichen
20/Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Zur flexiblen Handhabung des Vergabewesens unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis sollen die lt. Runderlass des Innenministers vom 22. März 2006 (Kommunale Vergabegrundsätze) festgesetzten Höchstgrenzen für die Wahl der Vergabeart zum Tragen kommen. Sie ergeben sich unter Berücksichtigung der Umsetzung von Europarecht gem. Vergabeordnung (VgV) aus der anliegenden Tabelle.


Sachverhalt:

 

Die Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) – Kommunale Vergabegrundsätze – wurden durch Runderlass des Innenministeriums vom 22. März 2006 neu geregelt. Danach wurden die Grenzen unterhalb der EG-Schwellenwerte, die eine bestimmte Vergabeart nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vorschreiben, deutlich erhöht. Es ist beabsichtigt, die Dienstanweisung über das Vergabe- und Submissionswesen so anzupassen, dass eine flexible Handhabung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis möglich wird. Verwaltungsseitig wird es als wichtig erachtet, dies durch einen Grundsatzbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses festzulegen.

 

Durch die Anwendung der Wertgrenzen ist nur die Wahl der Vergabeart (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung bzw. freihändige Vergabe) betroffen. Im Übrigen gilt nach wie vor die vom Rat beschlossene Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck vom 21. Dezember 2004, nach der nach der Durchführung des vorgenannten Verfahrens die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen ab dem Betrag von 15.000,00 EUR in die Zuständigkeit der Ausschüsse bzw. des Rates fallen.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereisleiter                                           Bürgermeisterin


Bezug:       

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlage:

Tabelle Vergabearten

Vergabegrundsätze für Gemeinden