Sachverhalt:
Gemäß § 52
Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse und nach § 58 Abs. 7 GO
NRW über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen. Der
Schriftführer/die Schriftführerin in den Ratssitzungen ist gemäß § 52 Abs. 1
Satz 2 GO NRW und § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung vom Rat zu bestellen.
In der
Ratssitzung am 12.05.2020 wurde Frau Ebrecht als Nachfolgerin von Frau
Freickmann vorgestellt. In der Sitzung am 25.06.2020 hat Frau Ebrecht die
Tätigkeit als Schriftführerin in sämtlichen Rats- und Ausschusssitzungen
aufgenommen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Frau Ebrecht auch für die
Dauer der Wahlzeit des neuen Rates zur Schriftführerin zu bestellen.
i.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin