Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Für die zu bildenden Ausschüsse mit Ausnahme des Bezirksausschusses gilt folgende Regelung:
Alle in den Wahlvorschlägen der Fraktionen aufgeführten Personen, die nicht als ordentliche Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, werden zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern des jeweiligen Ausschusses gewählt, wobei sich die Reihenfolge der Stellvertretung aus der aufgeführten Reihenfolge der Wahlvorschläge
ergibt.
Sachverhalt:
Gemäß § 58
Abs. 1 GO NRW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre
Befugnisse. Soweit er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die
Reihenfolge der Vertretung zu regeln (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Hierbei
bietet sich folgende Möglichkeit einer Stellvertretung an:
Entweder wird
für jedes Ausschussmitglied ein namentlich bestimmte/r Stellvertreter/in
gewählt, wobei der Stellvertreter/die Stellvertreterin eines Ratsmitgliedes nur
ein Ratsmitglied und als Stellvertreter/in eines sachkundigen Bürgers/Bürgerin
nur ein sachkundiger Bürger/Bürgerin gewählt werden sollte, weil sich
andernfalls das gesetzlich festgelegte Zahlenverhältnis (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO
NRW) verschieben kann.
Oder es
werden für jeden Ausschuss auf Grund eines entsprechenden Wahlvorschlages der
Fraktionen mehrere Stellvertreter/innen gewählt, die in der Reihenfolge des
Vorschlages zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.
Für die zu
bildenden Ausschüsse kann die bisher praktizierte Stellvertretungsregelung
(Reihenfolge aufgrund des Wahlvorschlages) wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt, getroffen werden.
Die
Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin