Betreff
Festlegung der Reihenfolge der Stellvertretung für die stellvertretenden Ausschussmitglieder
Vorlage
FBZD/0514/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für die zu bildenden Ausschüsse mit Ausnahme des Bezirksausschusses gilt folgende Regelung:

Alle in den Wahlvorschlägen der Fraktionen aufgeführten Personen, die nicht als ordentliche Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, werden zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern des jeweiligen Ausschusses gewählt, wobei sich die Reihenfolge der Stellvertretung aus der aufgeführten Reihenfolge der Wahlvorschläge

ergibt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Soweit er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Hierbei bietet sich folgende Möglichkeit einer Stellvertretung an:

 

Entweder wird für jedes Ausschussmitglied ein namentlich bestimmte/r Stellvertreter/in gewählt, wobei der Stellvertreter/die Stellvertreterin eines Ratsmitgliedes nur ein Ratsmitglied und als Stellvertreter/in eines sachkundigen Bürgers/Bürgerin nur ein sachkundiger Bürger/Bürgerin gewählt werden sollte, weil sich andernfalls das gesetzlich festgelegte Zahlenverhältnis (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO NRW) verschieben kann.

 

Oder es werden für jeden Ausschuss auf Grund eines entsprechenden Wahlvorschlages der Fraktionen mehrere Stellvertreter/innen gewählt, die in der Reihenfolge des Vorschlages zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.

 

Für die zu bildenden Ausschüsse kann die bisher praktizierte Stellvertretungsregelung (Reihenfolge aufgrund des Wahlvorschlages) wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, getroffen werden.

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

i.A.

 

 

Hubertus Messing                                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: