Betreff
Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen
Vorlage
FBZD/0517/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner

 


Sachverhalt:

 

Die Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 abs. 5 GO NRW geregelt. Dort heißt es:

 

Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörigen stimmberechtigten Ratsmitgliedern.

 

Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin zu ziehen hat.

 

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.

 

Dieses Zuteilungsverfahren gilt nicht für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bezirksausschuss.

 

Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW die Bürgermeisterin. Sie hat Stimmrecht im Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss besteht daher aus insgesamt 10 stimmberechtigten Mitgliedern.

Gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wählt der haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter der Vorsitzenden.

 

Der Bezirksausschuss wählt gemäß § 39 Abs. 4 Ziffer 4 aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.

 

Das Zuteilungsverfahren gilt für folgende Ausschüsse:

 

  1. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  2. Betriebsausschuss
  3. Umweltausschuss
  4. Schul- und Sportausschuss
  5. Ausschuss für Generationen und Kultur
  6. Rechnungsprüfungsausschuss
  7. Wahlprüfungsausschuss

 

Nach den derzeitigen Fraktionsstärken ergeben sich folgende Höchstzahlen:

 

Teilungszahl

CDU

GRÜNE

SPD

FDP

1

12

(1)

6

(2)

5

(4)

2

(10)

2

6

(2)

3

(6)

2,5

(8)

1

 

3

5

(5)

2

(10)

1,67

 

0,67

 

4

3

(6)

1,50

 

1,25

 

 

 

5

2,40

(9)

1,20

 

1,00

 

 

 

 

Von den acht zu vergebenden Ausschussvorsitzen entfallen somit vier auf die CDU, zwei auf die Grünen und zwei auf die SPD.

 

Das gleiche Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze. Da es aufgrund von terminlichen Gründen, krankheitsbedingt oder wegen Befangenheit schon dazu gekommen ist, dass Ausschussvorsitzende und Stellvertreter/innen nicht an der Sitzung teilnehmen konnten, bietet es sich an, einen weiteren Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

i.A.

 

 

Hubertus Messing                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: