Sachverhalt:
Die
Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 abs. 5 GO NRW
geregelt. Dort heißt es:
Haben sich
die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und
wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder
widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus
der Mitte der den Ausschüssen angehörigen stimmberechtigten Ratsmitgliedern.
Soweit eine
Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in
der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen
können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los,
das die Bürgermeisterin zu ziehen hat.
Die
Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.
Dieses
Zuteilungsverfahren gilt nicht für den Haupt- und Finanzausschuss und
den Bezirksausschuss.
Den Vorsitz
im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW die
Bürgermeisterin. Sie hat Stimmrecht im Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt-
und Finanzausschuss besteht daher aus insgesamt 10 stimmberechtigten
Mitgliedern.
Gemäß § 57
Abs. 3 GO NRW wählt der haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder
mehrere Vertreter der Vorsitzenden.
Der
Bezirksausschuss wählt gemäß § 39 Abs. 4 Ziffer 4 aus den ihm angehörenden
Ratsmitgliedern einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Das
Zuteilungsverfahren gilt für folgende Ausschüsse:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
- Betriebsausschuss
- Umweltausschuss
- Schul- und Sportausschuss
- Ausschuss für Generationen und Kultur
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
Nach den
derzeitigen Fraktionsstärken ergeben sich folgende Höchstzahlen:
Teilungszahl |
CDU |
GRÜNE |
SPD |
FDP |
||||
1 |
12 |
(1) |
6 |
(2) |
5 |
(4) |
2 |
(10) |
2 |
6 |
(2) |
3 |
(6) |
2,5 |
(8) |
1 |
|
3 |
5 |
(5) |
2 |
(10) |
1,67 |
|
0,67 |
|
4 |
3 |
(6) |
1,50 |
|
1,25 |
|
|
|
5 |
2,40 |
(9) |
1,20 |
|
1,00 |
|
|
|
Von den acht
zu vergebenden Ausschussvorsitzen entfallen somit vier auf die CDU, zwei auf
die Grünen und zwei auf die SPD.
Das gleiche
Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze. Da es aufgrund
von terminlichen Gründen, krankheitsbedingt oder wegen Befangenheit schon dazu
gekommen ist, dass Ausschussvorsitzende und Stellvertreter/innen nicht an der
Sitzung teilnehmen konnten, bietet es sich an, einen weiteren Stellvertreter zu
bestellen.
Die
Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin