Betreff
Bestellung von Mitgliedern für das Kuratorium der Sparkassenstiftung zur Förderung von Kunst. Kultur, Jugend- und Altenhilfe in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0523/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner

 


Sachverhalt:

 

Die Satzung der Sparkassenstiftung zur Förderung von Kunst, Kultur, Jugend- und Altenhilfe in der Stadt Billerbeck sieht vor, dass die Mitglieder gem. § 6 Abs. Buchstabe c) und d) der Stiftungssatzung innerhalb der ersten sechs Monate der Amtszeit des Rates der Stadt Billerbeck erneut zu wählen sind.

 

Nach dem § 6 der Stiftungssatzung setzt sich das Kuratorium künftig zusammen aus:

 

a) der Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck,

 

b) einem von der Sparkasse Westmünsterland zu benennenden Vorstandsmitglied,

 

c) vier Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Billerbeck gewählt werden,

 

d) einem weiteren auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse Westmünsterland

    vom Rat der Stadt Billerbeck zu wählenden Mitglied mit Sach- und Fachkunde auf

    dem Gebiet des Stiftungswesens.

 

 

Als Kuratoriumsmitglied mit Sach- und Fachkunde auf dem Gebiet des Stiftungswesens nach Buchstabe d) wurde vom Vorstand der Sparkasse Westmünsterland Coesfeld Herr Prof. Dr. Bernd Andrick, vorgeschlagen.

 

Die Kuratoriumsmitglieder nach Buchstabe c) sind gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 GO NW entweder durch einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu wählen. Bei einer Verhältniswahl würde nach Auszählverfahren „Hare/Niemeyer“ folgende Aufteilung möglicherweise greifen:

 

CDU-Fraktion                    2

Bündnis90/Die Grünen 1

SPD-Fraktion                     1

FDP                                                       -

Familie                                 -

 

Im Absatz 2 des § 6 der Stiftungssatzung ist aufgeführt, welche Personen dem Kuratorium nicht angehören dürfen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Aus diesem Grunde ist die Stiftungssatzung auszugsweise als Anlage zur Beachtung beigefügt.

 

Die Bestellung von Stellvertretern ist nach der Stiftungssatzung nicht vorgesehen.

 

Bei der Abstimmung ist die Bürgermeisterin stimmberechtigt.

 

i.A.

 

 

Hubertus Messing                                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: