Sachverhalt:
Gemäß § 5 der
Satzung für den Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und
Rosendahl entsendet die Stadt Billerbeck 4 Vertreter in die
Verbandsversammlung.
Gemäß § 113
Abs. 2 Satz 2 GO NRW entfällt von diesen 4 Vertretern wiederum ein Sitz auf die
Bürgermeisterin und für den Vertretungsfall auf deren Stellvertreter im Amt.
Die 3
verbleibenden Vertreter und deren Stellvertreter sind entweder durch
einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu bestgellen.
Die
Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: