Sachverhalt:
In der durch die Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck unterzeichneten Vereinbarung zur Errichtung eines Teilstandortes der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck wurde unter anderem vereinbart, einen Gesamtschulausschuss zu bilden. So sollen gem. § 6 Abs. 2 dieser Vereinbarung der Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck und die Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck diesem Gremium angehören. Dies gilt auch für die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse der Kommunen und für weitere noch zu benennende Mitglieder (Ratsmitglied oder sachkundiger Bürger) der jeweiligen Kommune.
Für die Benennung gelten die Vorschriften des § 113 GO NRW in Verbindung mit dem § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW.
Kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang über die unterschiedlichen Wahlvorschläge abgestimmt.
Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiter Bürgermeisterin
Anlagen: