Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung der KGSt entsendet jedes Mitglied einen Vertreter in die Mitgliederversammlung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Frau Bürgermeisterin Dirks und für den Vertretungsfall ihren Stellvertreter im Amt als Vertreter für die Mitgliederversammlung der KGSt zu bestellen. Hierfür genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Werden mehrere Personen vorgeschlagen, muss eine Wahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW erfolgen.
Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin