Sachverhalt:
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09. Juni 1999 wurde die Stadt Billerbeck wieder in die EUREGIO-Kommunalgemeinschaft Rhein-Ems e.V. aufgenommen.
Mit anliegendem Schreiben der EUREGIO vom 9. September 2020 hat der Geschäftsführer, Herr Christoph Almering, die Anzahl der in die Verbandsversammlung der EUREGIO zu entsendenden Vertreter mitgeteilt. Für die Berechnung wurden die Einwohnerzahlen der letztgültigen Veröffentlichung des Landesbetriebes IT.NRW mit Datum vom 31.12.2019 zugrunde gelegt. Demnach ist für die Stadt Billerbeck ein Vertreter für die Mitgliederversammlung zu entsenden. Darüber hinaus muss ein Stellvertreter benannt werden.
Für eine Bestellung genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Werden mehrere Personen vorgeschlagen, muss eine Wahl gem. § 50 Abs. 2 GO NRW erfolgen.
Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: Anschreiben der EUREGIO vom 09.09.2020