Sachverhalt:
Gemäß § 8 der Satzung der Freilichtbühne Billerbeck ist die Bürgermeisterin und für den Vertretungsfall ihr Stellvertreter im Amt geborenes Mitglied des erweiterten Vorstandes. Daneben ist ein Ratsmitglied als abgesandter des Generations- und Kulturausschusses als weiteres Mitglied für den erweiterten Vorstand der Freilichtbühne und dessen Stellvertreter zu bestellen.
Werden hierfür eine Person und ein Stellvertreter vorgeschlagen, genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Werden mehrere Personen vorgeschlagen, muss eine Wahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW erfolgen.
Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin