Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)   Die der Sitzungsvorlage beigefügten Nachkalkulationen für die Gebührenbedarfsberechnungen 2018 und 2019 werden zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus den Jahren 2018 und 2019 i. H. v. 4.635,21 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.

d)    Die 3. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da bei der Umstellung des Gebührenmaßstabs nach versiegelter und übriger Fläche die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 und 2019 im Veranlagungsjahr 2019 tatsächlich vereinnahmt wurden, liegen nun die endgültigen Nachkalkulationen der Jahre zusammen vor.

 

Aufgrund der nach der Auswertung der Befliegungsdaten vorliegenden tatsächlichen versiegelten Flächen musste festgestellt werden, dass die seinerzeit kalkulierten Versiegelungsflächen teils abweichen und somit zunächst für die Jahre 2018 und 2019 niedrigere Gebühren für die meisten Verbände umgelegt wurden. Somit wurden hier die eingesparten Kosten der Auswertung des Bildmaterials bereits durch die niedrigeren Gebühren an den Gebührenzahler weitergegeben und müssen nicht in den Folgejahren mehr eingerechnet werden.

 

Nach Verrechnung der Jahre 2018 und 2019 verbleibt ein Überschuss i. H. v. 4.635,21 €, der dem Sonderposten zugeführt wird. Dieser wird zur Gebührenminderung in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 berücksichtigt.

 

Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden in 2020, den versiegelten und übrigen Flächen sowie der Personalkosten und der Verrechnung der Überdeckung aus der Nachkalkulation 2018/2019 wurden die Umlagekosten für das Jahr 2021 neu kalkuliert. Wie aus der beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen:

 

 

2020

2021

 

Unterhaltungsverband

Flächenart

Flächenart

versiegelt

versiegelt

versiegelt

übrige

 

Gebührensatz in € je m²

 

Gebührensatz in € je m²

Mittlere Berkel

0,03755

0,03755

0,05456

0,00016

Münstersche Aa

0,03755

0,03755

0,05569

0,00016

Obere Berkel

0,00981

0,00981

0,00587

0,00005

Obere Stever

0,02141

0,02141

0,02551

0,00018

Steinfurter Aa Coesfeld

0,00985

0,00985

0,01222

0,00004

Steinfurter Aa Steinfurt

0,01919

0,01919

0,00608

0,00006

 

Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der Gebührensätze ist die Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend durch die 3. Änderungssatzung für das Jahr 2021 anzupassen.

 

i.A.                                          i.A.                                         

 

 

 

Marko Hidding                     Marion Lammers                             Marion Dirks

Sachbearbeiter                    Fachbereichsleiterin                                  Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               


 


Anlagen:

Nachkalkulation-Abschluss WaBoV_2018 (Anlage 1)

Nachkalkulation-Abschluss WaBoV_2019 (Anlage 2)

Kalkulation WaBoV Gebühren_2021 (Anlage 3)

Entwurf_3. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW (Anlage 4)