3. Änderungssatzung
a) Die der
Sitzungsvorlage beigefügten Nachkalkulationen für die Gebührenbedarfsberechnungen
2018 und 2019 werden zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene
Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich
zugeschrieben.
b) In
Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus den Jahren
2018 und 2019 i. H. v. 4.635,21 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2021
berücksichtigt.
c) Die in
der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.
d) Die 3.
Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
Sachverhalt:
Da bei der Umstellung des Gebührenmaßstabs
nach versiegelter und übriger Fläche die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018
und 2019 im Veranlagungsjahr 2019 tatsächlich vereinnahmt wurden, liegen nun
die endgültigen Nachkalkulationen der Jahre zusammen vor.
Aufgrund der nach der Auswertung der
Befliegungsdaten vorliegenden tatsächlichen versiegelten Flächen musste
festgestellt werden, dass die seinerzeit kalkulierten Versiegelungsflächen
teils abweichen und somit zunächst für die Jahre 2018 und 2019 niedrigere
Gebühren für die meisten Verbände umgelegt wurden. Somit wurden hier die
eingesparten Kosten der Auswertung des Bildmaterials bereits durch die
niedrigeren Gebühren an den Gebührenzahler weitergegeben und müssen nicht in
den Folgejahren mehr eingerechnet werden.
Nach Verrechnung der Jahre 2018 und 2019
verbleibt ein Überschuss i. H. v. 4.635,21 €, der dem Sonderposten zugeführt
wird. Dieser wird zur Gebührenminderung in der Gebührenkalkulation für das Jahr
2021 berücksichtigt.
Anhand der Beiträge zu den Wasser- und
Bodenverbänden in 2020, den versiegelten und übrigen Flächen sowie der
Personalkosten und der Verrechnung der Überdeckung aus der Nachkalkulation
2018/2019 wurden die Umlagekosten für das Jahr 2021 neu kalkuliert. Wie aus der
beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen:
|
2020 |
2021 |
||
Unterhaltungsverband |
Flächenart |
Flächenart |
||
versiegelt |
versiegelt |
versiegelt |
übrige |
|
Gebührensatz in € je
m² |
Gebührensatz in € je
m² |
|||
Mittlere Berkel |
0,03755 |
0,03755 |
0,05456 |
0,00016 |
Münstersche Aa |
0,03755 |
0,03755 |
0,05569 |
0,00016 |
Obere Berkel |
0,00981 |
0,00981 |
0,00587 |
0,00005 |
Obere Stever |
0,02141 |
0,02141 |
0,02551 |
0,00018 |
Steinfurter Aa Coesfeld |
0,00985 |
0,00985 |
0,01222 |
0,00004 |
Steinfurter Aa Steinfurt |
0,01919 |
0,01919 |
0,00608 |
0,00006 |
Durch die sich aus der Kalkulation
ergebenden Änderungen der Gebührensätze ist die Satzung der Stadt Billerbeck
zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend
durch die 3. Änderungssatzung für das Jahr 2021 anzupassen.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Nachkalkulation-Abschluss WaBoV_2018 (Anlage 1)
Nachkalkulation-Abschluss WaBoV_2019 (Anlage 2)
Kalkulation WaBoV Gebühren_2021 (Anlage 3)
Entwurf_3. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW (Anlage 4)