Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2021 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/0531/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)   Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 21.499,37 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

 

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 31.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für das Jahr 2019 mit einem Überschuss von 21.499,37 € ab. Die in 2019 gesunkenen Verwertungserlöse für Papier und Elektroschrott konnten durch Minderausgaben an Deponiegebühren und Unternehmerkosten durch nichterreichen der kalkulierten Mengen aufgefangen werden. Der trockene Sommer 2019 hat somit auch seine Auswirkungen durch geringere Grünabfälle gezeigt.

 

Im Zuge der für 2021 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021). Es wurden Gesamtkosten von 763.300 € einkalkuliert. Gegenüber dem Ansatz von 2020 steigen die Kosten um 13.150 €.

Hierzu tragen die steigenden Restmüllmengen durch Aufstellung neuer Abfallgefäße bei, sowie die Kosten für Sammlung und Transport durch mehr Gefäßzahlen für Rest- u. Bioabfälle.

Auch die Verwertungskosten für das Altpapier steigen, da die Systembetreiber des „Grünen Punkt“ für die Mitbenutzung der Papiergefäße auf Ihren Herausgabeanspruch anteiliger Sammelmengen verzichten. Im Gegenzug erhält die Stadt Biller-beck die Papierverwertungserlöse zu 100 %. Jedoch aufgrund der derzeitig niedrigen Erlöslage mussten auch die Ansätze für die Verwertung von Altpapier und Elektroschrott nach unten angepasst werden.

 

Der beschlossene Zuschuss für die Anschaffung von Mehrwegwindeln i. H. v. 1.000 € wird im Gebührenhaushalt ebenso wie das kalkulierte Defizit des Windelgefäßes im Produkt 11020 ausgewiesen.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen und Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 640.800 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2021). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen 623.250 €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl an aufgestellten Müllgefäßen aufgeteilt, sodass die Gebühr für die Abfallbeseitigung gegenüber dem Jahr 2020 gleich bleiben kann.

Hiermit einbezogen wurde auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich i. H. v. 31.000 € aus dem Jahr 2017. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen dann noch rd. 32.500 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich für die kommenden Jahre zur Verfügung. Hier enthalten ist auch der Überschuss aus der Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2019.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

i. A.                                         i. A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                     Marion Lammers                             Marion Dirks

Sachbearbeiter                    Fachbereichsleiterin                       Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               


 


Anlagen:

1)    Abschluss 2019, Produkt 11020 Abfallwirtschaft

2)    Gebührenkalkulation 2021