a) Die der
Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2019 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i.
H. v. 21.499,37 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich
zugeführt.
b) In
Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr
2017 anteilig in Höhe von 31.000 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.
c) Die
in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis
genommen.
Sachverhalt:
Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt
in der Nachkalkulation für das Jahr 2019 mit einem Überschuss von 21.499,37 €
ab. Die in 2019 gesunkenen Verwertungserlöse für Papier und Elektroschrott
konnten durch Minderausgaben an Deponiegebühren und Unternehmerkosten durch
nichterreichen der kalkulierten Mengen aufgefangen werden. Der trockene Sommer
2019 hat somit auch seine Auswirkungen durch geringere Grünabfälle gezeigt.
Im Zuge der für 2021 aufzustellenden
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten
neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das
Jahr 2021). Es wurden Gesamtkosten von 763.300 € einkalkuliert. Gegenüber dem
Ansatz von 2020 steigen die Kosten um 13.150 €.
Hierzu tragen die steigenden Restmüllmengen
durch Aufstellung neuer Abfallgefäße bei, sowie die Kosten für Sammlung und
Transport durch mehr Gefäßzahlen für Rest- u. Bioabfälle.
Auch die Verwertungskosten für das Altpapier
steigen, da die Systembetreiber des „Grünen Punkt“ für die Mitbenutzung der
Papiergefäße auf Ihren Herausgabeanspruch anteiliger Sammelmengen verzichten.
Im Gegenzug erhält die Stadt Biller-beck die Papierverwertungserlöse zu 100 %.
Jedoch aufgrund der derzeitig niedrigen Erlöslage mussten auch die Ansätze für
die Verwertung von Altpapier und Elektroschrott nach unten angepasst werden.
Der beschlossene Zuschuss für die Anschaffung
von Mehrwegwindeln i. H. v. 1.000 € wird im Gebührenhaushalt ebenso wie das
kalkulierte Defizit des Windelgefäßes im Produkt 11020 ausgewiesen.
Unter Berücksichtigung der Einnahmen und
Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von
640.800 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2021). In der
Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen 623.250 €.
Diese Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl an aufgestellten
Müllgefäßen aufgeteilt, sodass die Gebühr für die Abfallbeseitigung gegenüber
dem Jahr 2020 gleich bleiben kann.
Hiermit einbezogen wurde auch eine Entnahme
aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich i. H. v. 31.000 € aus dem Jahr
2017. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen dann noch rd. 32.500 € aus dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich für die kommenden Jahre zur Verfügung.
Hier enthalten ist auch der Überschuss aus der Nachkalkulation der
Gebührenbedarfsberechnung 2019.
Um Beschlussfassung entsprechend dem
Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i.
A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1)
Abschluss 2019, Produkt 11020 Abfallwirtschaft
2) Gebührenkalkulation
2021