a) Die
Abrechnung der Gebührenrechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der Verlust von 85,82 € wird durch Entnahme aus dem Sonderposten
für Gebührenausgleich entnommen.
b) Die
Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,60 € festgesetzt.
c) Die
19. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der
Gebührenbedarfsberechnung 2019 schließt mit einer Unterdeckung von 85,82 € ab.
Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus dem Sonderposten für
Gebührenausgleich. Hier enthalten sind nach Abrechnung des Verlustes aus dem
Jahr 2019 noch 1.578,98 €, wo von für die Kalkulation 2020 bereits eine
Entnahme von 1.000 € geplant ist.
Auf der Grundlage des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die
Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der
Gebührenbedarfsberechnung 2021 berücksichtigt.
Die Kosten für Reinigung, Entsorgung haben
sich gegenüber 2020 nicht verändert. Der Ansatz für den Winterdienst wurde
aufgrund der durchschnittlichen Kosten der vergangenen milden Winter
beibehalten. Mehrkosten ergeben sich aufgrund gestiegener Personal- und
Sachkosten sowie einer deutlich weniger zur Verfügung stehenden Entnahme aus
dem Sonderposten von 200 € (Überschuss aus dem Jahr 2017) gegenüber 1.000 € im
Jahr 2020.
Die umzulegenden Kosten für 2021 betragen
insgesamt 31.300 € (2020 = 30.600 €). Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2021
eine Erhöhung des Gebührensatzes je Frontmeter um 0,02 € auf 1,60 €.
Um Beschlussfassung entsprechend dem
Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i.
A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1) Abschluss 2019, Produkt 12040 Straßenreinigung (Anlage 1)
2) Gebührenbedarfsberechnung 2021, Straßenreinigung (Anlage 2)
3) Entwurf 19. Änderungssatzung, Straßenreinigung (Anlage 3)