Sachverhalt:
Die Maßnahmen
zur naturnahen Entwicklung von Berkel und Berkelquelle sind abgeschlossen. Die
wasserrechtliche Abnahme erfolgte am 05.06.2020. Am selben Tag erfolgte ebenso
die baurechtliche Abnahme gem. VOB/B gegenüber der bauausführenden Firma Eggers
Umwelttechnik GmbH.
Die Maßnahme
ist abgerechnet, alle förderfähigen Kosten sind erfasst. Entsprechend des
Förderbescheides der Bezirksregierung ist die Maßnahme im
Schlussverwendungsnachweis darzulegen und der abschließende Mittelabruf wurde
in 2020 durchgeführt.
Als
Nebenbestimmung zum Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung ist durch
die Stadt Billerbeck in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem
Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. ein Pflege- und Entwicklungskonzept
aufzustellen. Dieses Pflege- und Entwicklungskonzept soll durch den Wasser- und
Bodenverband Obere Berkel umgesetzt werden.
Anliegend ist
das abgestimmt Pflege- und Entwicklungskonzept aufgeführt. Hierzu einige
Erläuterungen:
-
Restteich
mittels Überlaufschwelle von Gerinnen abgetrennt
-
Quelllandschaft
im Plangebiet ist gem. PFB als offene Quelllandschaft mit standorttypischen
Pflanzen zu gestalten gewesen; Aufwuchs von Gehölzen möglichst vermeiden
-
Ablauf
von Planungsgebiet ebenfalls mit Grundschwelle gegenüber neuer Berkel
abgetrennt
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Überlauf
zum Auenwald mittels Stautafeln regulierbar
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Geländeauffüllung
gem. PFB mit Baumberger Kalksandstein
-
Bauausführung
gem. PFB erfolgt
Nachdem der
„Restteich“ bis auf die vorgesehen Tiefe ausgehoben war, wurde aufgrund des
starken Grundwassereintrittes aus dem klüftigem dort anstehenden Gestein
starker Feinsandeintrag festgestellt:
Mit dem
austretenden sauerstoffarmen Grundwasser aus der Pseudogley-Grundmoräne und der
aufgrund des Feinsandeintrages verbundenen geringen Tiefe des Teiches ergibt
sich eine Verschiebung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht mit der Auswirkung,
dass eine deutliche Eutrophierung in diesem Restteich vorliegt, begünstigt auch
durch die intensive Sonneneinstrahlung und der daraus hervorgerufenen Temperatur
des Wassers.
Seitens des
hinzugezogenen Prof. Dr. Buttschardt von der WWU Münster erfolgte in diesem
Zusammenhang der Hinweis, dass der Restteich im Projektgebiet als Quellteich
untypisch und ökologisch zweifelhaft ist, somit darauf verzichtet werden kann.
Daraus ergibt
sich seitens der Fachleute die Maßgabe, dass wie folgt vorzugehen ist:
-
Abbruch der Überlaufschwelle des
Restteiches, sodass das Wasser schneller ablaufen kann
-
Verlandung des Restteiches und
natürliche Entwicklung von Gerinnen innerhalb der bestehenden Restteichfläche
zulassen
-
Entgegen den Vorgaben des PFBs
Gehölzaufkommen (Entwicklung Erlenbruchwald) zulassen, sodass Beschattung
entstehen kann und Sonneneinstrahlung zurückgeht → Ziel: Rückgang
Algenwachstum
-
Jedoch Sichtachse Aussichtsplattform
zur Quelle freihalten von Waldentwicklung.
Das
vorgelegte Pflege- und Entwicklungskonzept nimmt diese Hinweise auf und ist mit
der Bezirksregierung einerseits und – wie seitens der Bezirksregierung durch
Planfeststellungsbeschluss gefordert – mit der Unteren Naturschutzbehörde und
dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. abgestimmt. Weitere Erläuterungen
sollten hierzu durch Frau Stephan vom Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V.
und durch Herrn Wiehager vom gleichnamigen Planungsbüro vor Ort im Ortstermin
an der Berkelquelle erfolgen. Aufgrund der Entwicklung zur Corona Pandemie wird
nunmehr auf diesen Ortstermin und auf eine Präsenssitzung verzichtet.
Die
Überlaufschwelle des Teiches wurde bereits beseitigt. Ebenso wurden inzwischen
Initialpflanzungen von Brunnenkresse und Schilf vorgenommen und Neophyten
entfernt.
Der Wasser u.
Bodenverband Obere Berkel ist gem. Planfeststellungsbeschluss zur Umsetzung des
Pflege- u. Entwicklungskonzept verpflichtet, ihm werden die Details dazu in
einem gemeinsamen Termin mit der Bezirksregierung Münster und der Unteren
Landschaftsbehörde Kreis Coesfeld am 10.11.2020 dargelegt.
i.A.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Pflege- und Entwicklungskonzept