Sachverhalt:
Im Rahmen der Studie der Gelsenwasser AG zur Optimierung der Kläranlage
Billerbeck hinsichtlich der Erreichung besserer Ablaufwerte für Phosphor und
Stickstoff wurde aufgezeigt, dass eine Kombination aus betrieblicher
Optimierung auf der Kläranlage und der Verbesserung der Strukturgüte der Berkel
anzustreben ist.
Die entsprechenden Durchführungsverträge mit den Wirtschaftsbetrieben
Coesfeld wurden geschlossen und die Maßnahmen dazu sind für 2021 geplant.
Ebenso war die betriebliche Optimierung, hier insbesondere die
betriebliche Optimierung des Nachklärbeckens anzustreben. Es wurden Kontakte zu
Anbietern entsprechender Einlauftechniken der Nachklärungen aufgenommen. Die
Firma Hydrograv GmbH hat hierzu ein neuartiges System, das darüber hinaus
patentgeschützt ist, am Markt, welches ein deutlich besseres Absetzverhalten
innerhalb der Nachklärung sicherstellt.
Mit der Optimierung des Auslaufes (Königsstuhl) des NK lässt sich ein
deutlich besseres Absetzverhalten des Schlamm-Wasser-Gemisches im NK erzielen.
Dabei ist entscheidend, dass der Einlaufzylinder in Abhängigkeit der
Zulaufmenge teleskopierbar gesteuert wird, somit ein optimales Absetzverhalten
erreicht wird. Somit können auch feindispers abtreibende Schlammflocken
gebunden werden. Dies war bisher nicht der Fall und kann auch mit keinem
anderen System zur Einlauftechnik am Nachklärbecken sichergestellt werden.
Die Anschaffung des Hydrograv-Einlaufbauwerkes soll entsprechend des
vorliegenden Angebotes 263.707,00 € einschließlich 19% Mehrwertsteuer kosten.
Dies war ursprünglich nicht geplant, da ausschließlich mit betrieblichen
Optimierungen eine Verbesserung erzielt werden sollte. Es stellt sich somit die
Frage zur Wirtschaftlichkeit der Anschaffung dieser höhenvariablen
Einlauftechnik.
Wirtschaftlichkeit:
§ 10(3) AbwAG:
Werden Abwasserbehandlungsanlagen errichtet oder erweitert, deren Betrieb
eine Minderung der Fracht einer der bewerteten Schadstoffe und
Schadstoffgruppen in einem zu behandelnden Abwasserstrom um mindestens 20 vom
Hundert sowie eine Minderung der Gesamtschadstofffracht beim Einleiten in das
Gewässer erwarten lässt, so können die für die Errichtung oder Erweiterung der
Anlage entstandenen Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der
vorgesehenen Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Einleitung
geschuldeten Abgabe verrechnet werden.
Dies trifft bei der Errichtung einer adaptierbareren Einlauftechnik zu.
Es wird erwartet, dass Phosphor auf P= 0,2 mg/ l reduziert werden kann, somit
eine um 20% tige Minderung der Schadstoffgruppe Phosphor erwartet wird. Auch
wird erwartet, dass der CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf als Summenparameter)
unter 20 mg/l eingehalten werden kann, damit auch eine Unterschreitung des
Schwellenwertes verbunden ist. Inwiefern auch N-ges. (Stickstoff) unter 5 mg/ l
und damit unter dem Schwellenwert eingehalten werden kann, ist nicht geklärt
und wird in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Somit ist zur Finanzierung dieser Anlage der Anschaffungswert abzüglich
der ersparten Abwasserabgabe für 3 Jahre anzusetzen. Die Finanzierung ist für
20 Jahre berechnet bei einem Zins von 0,9 %. Der Zins im ersten Jahr beträgt
2.739,01 €/a, durchschnittlich für 20 Jahre 881,77 €/a, insgesamt 17.635,39 €
auf 20 Jahre (Annuitätendarlehn).
Die AfA ist für den Anschaffungswert anzusetzen, es wird eine
Abschreibung auf 20 Jahre gewählt.
Die ersparten Abwasserabgaben i.d. H. v. 87.316,20 € von 3 Jahren bilden
einen SoPo mit einer ertragswirksamen Auflösung auf 20 Jahre.
Hinsichtlich der Unterschreitung von Schwellenwerten entfällt eine
Bewertung der Schädlichkeit gem. § 3 (1) des AbwAG, somit keine Abwasserabgabe
für diese Schadstoffgruppen erhoben wird. Dies trifft auf CSB für 20 mg/l zu.
Somit kann für diesen Schadstoffparameter zukünftig die Abwasserabgabe
entfallen. Für P ist eine reduzierte Abwasserabgabe für den zukünftig mit der
verbesserten Einlauftechnik zu erreichenden Überwachungswert von 0,2 mg/ l zu
rechnen. Die ersparten Abwasserabgaben betragen 16.348,67 € pro Jahr, somit für
20 Jahre 326.973,33 €.
Zusammenfassung:
Unter Berücksichtigung der dauerhaften Einsparungen bei der
Abwasserabgabe und der Verrechnung der Abwasserabgabe ergibt sich eine
jährliche Einsparung von rd. 6.700,- €, oder, bezogen auf die Abnutzungsdauer
der Einlauftechnik von 20 Jahren, eine Einsparung von rd. 134.000- €.
Dabei ist ebenso zu berücksichtigen, dass mit der Sicherstellung dieser
deutlich reduzierten Überwachungswerte der Kläranlageneinleitung auch der
Einfluss auf die Berkel deutlich geringer ausfallen wird als diese in der
vorgelegten Machbarkeitsstudie der Gelsenwasser AG bisher ausgewiesen wurde,
die verfahrenstechnische Optimierung aufgrund der zusätzlichen Möglichkeiten
nach dem Einbau eines Hydrograven nach dem Stand der Technik deutlich besser
ausfallen wird als prognostiziert. Damit reduziert sich ebenso der negative
Einfluss auf das ökologische Potential des Gewässers durch die
Kläranlageneinleitung selbst, womit wiederum der Aufwand zur
Strukturverbesserung am Gewässer nicht im vorher prognostizierten Umfang der
Einleitung in das Gewässer geschuldet ist. Demzufolge soll auch für den
Nordteil dieser Maßnahme (innerhalb der noch für den Abwasserbetrieb der Stadt
Billerbeck zu sichernden Flächen) ebenso eine Förderung beantragt werden, hier
in der Höhe von 40%. Auch ist damit die Begründung gegeben, dass ebenso für die
Baumaßnahme selbst zur Berkelstrukturverbesserung eine 40 % tige Förderung
möglich ist. Seitens der Förderstelle wurde hierzu schon Bereitschaft
signalisiert sollte der Nachweis der Reduzierung der Überwachungswerte im
Rahmen einer Simulation dargestellt werden können.
Es ist somit zu konstatieren, dass mit der Anschaffung einer
höhenvariablen Einlauftechnik nicht nur eine Verbesserung der Auslaufwerte der
Kläranlage verbunden ist, sondern darüber hinaus mit der Umsetzung der
Berkelstrukturverbesserung sich insgesamt die Zielerreichung gutes ökologisches
Potential realisieren lässt und im Weiteren der Finanzierungsbedarf zur
Berkelstrukturverbesserung für den Abwasserbetrieb dazu deutlich reduziert
wird. Auch „rechnet sich“ die Anschaffung allein schon aufgrund der damit
einhergehenden Einsparung der Abwasserabgabe.
Aus den vor genannten Gründen wird somit seitens der Betriebsleitung die
Anschaffung der höhenvariablen Einlauftechnik empfohlen.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 263.707,00 €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 11030.03420000
Anlagen: