hier: Vorstellung der Vorplanung zur Beantragung von Fördermitteln
Sachverhalt:
Die PDA
Planungsgruppe Dörenkämper und Ahling hat zusammen mit Fachplanern eine
Vorplanung für die Sanierung der Zweifachhalle erarbeitet, welche Herr
Dörenkämper in der Sitzung vorstellen wird.
Die Halle wird
zwar auch von der Schule genutzt, den größten Zeitanteil haben jedoch der
Vereins- und Gruppensport. Sie ist von den Maßen und der Ausstattung
grundsätzlich gut geeignet, jedoch ist sowohl das Dach als auch der Boden
sanierungsbedürftig. Die Lüftungstechnik ist veraltet und dies macht sich nicht
nur in den Sommermonaten im Raumklima negativ bemerkbar. Die Technik ist im
Wesentlichen auf dem bauzeitlichen Stand (1988), so dass hier auch ein großes
Potential für Verbesserungen gesehen wird, allerdings auch verbunden mit einer
baulichen Erweiterung, da die notwendigen technischen Anlagen nicht mehr im
Dachraum Platz finden.
Die Halle selber
ist zudem nur über einen der beim Materiallager gelegenen Notausgang
barrierefrei erreichbar. Dies ist für ein öffentliches Gebäude nicht mehr
akzeptabel, zumal auch im Rahmen der Angebote z.B. Koronarsport dort
stattfindet.
Wesentliche
Bausteine der Vorplanung sind zusammenfassend die Dachsanierung, die Erneuerung
des Bodens- und Prallschutzes, die Erneuerung der Technischen Anlagen (insb.
Belüftung) sowie die Herstellung der Barrierefreiheit der Halle.
Es wurde
vereinbart zwei Planvarianten zu erarbeiten. Zum einen wurde untersucht wie
eine optimale Lösung aussehen könnte. Dazu sind erhebliche bauliche
Erweiterungen notwendig, die sich möglichst gut in die bestehende Architektur
einfügen sollen.
Bei der
Alternativvariante wurde untersucht, was die dringendst notwendigen
Sanierungsmaßnahmen sind und wie eine barrierefreie Anbindung mit geringsten
Mitteln möglich ist. In dieser Variante ist ein Plattformlift statt einer
Rampenanlage eingeplant. Zudem ist der Anbau rückseitig ohne Veränderungen des
Foyers und Anlegung weiterer Lagermöglichkeiten eingeplant worden.
Die Unterschiede
sowohl in der Art der Ausführung als auch in Bezug auf die Kosten werden in der
Sitzung erläutert.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen die Variante I zu verfolgen. Zwar ist die Umgestaltung des
Eingangsbereiches mit erheblichen Kosten verbunden. Die Rampe ist gegenüber
einem Plattformlift jedoch praktikabler und würde auch von anderen Nutzern
gebraucht werden (Rollator, Kinderwagen). Diese Variante schafft zudem einen
benötigten weiteren Abstellraum und ermöglicht durch den umgestalteten
Eingangsbereich eine multifunktionalere Nutzung des Foyers bei Veranstaltungen
mit Publikum.
Der Planung liegt
eine Kostenschätzung bei. Aufgrund der Höhe der Schätzung wird klar, dass eine
komplette Sanierung nur mit Hilfe von Förderungen realistisch ist.
Es soll ein
Förderantrag beim Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“
gestellt werden. Ein entsprechender Zuwendungsantrag ist bis zum 15.01.2021
einzureichen. Die maximal mögliche Förderhöhe liegt hier jedoch bei 1,5 Mio.
Verwaltungsseitig wird geprüft ob z.B. die Dachsanierung mit Installation einer
Photovoltaikanlage auch als eigenständige Maßnahme im Rahmen eines
Förderprogramms zum Klimaschutz möglich ist. Diese Prüfung wird allerdings
nicht bis zum Sportausschuss abschließend durchgeführt werden können.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen die Vorplanung als Grundlage für die
Stellung von Förderanträgen zu beschließen. Im Jahre 2021 würden zunächst nur
Planungskosten anfallen.
i. A.
Michaela Besecke Marion Dirks
Stadtplanerin Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 02.09.2020, TOP 12 n.ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 2.555.000,- €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 01120.09111000
Anlagen:
Vorplanung mit Kostenschätzung