Sachverhalt:
Laut Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 26.02.2007 wurde die Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung für das Jahr 2006 neu festgesetzt.
Die Beteiligung der Gemeinden an den förderfähigen Investitionskosten gem. § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) erfolgt nach § 19 Abs. 1 des Krankenhausgesetzes des Landes NRW (KHG NRW). Danach werden die Gemeinden gemäß § 9 Abs. 1 KHG im Jahr 2006 mit 20 % an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums veranschlagten Beträgen der förderfähigen Investitionskosten beteiligt.
Durch die Neufestsetzung der Krankenhausinvestitionsumlage für das Jahr 2006 hat die Stadt Billerbeck neben den bereits gezahlten 60.105,62 € nachträglich einen weiteren Finanzierungsbeitrag in Höhe von 8.947,61 € zu leisten.
Ferner wurde durch die o. g. Verfügung der Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass die Beteiligung der Gemeinden an den förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 KHG von 20 % im Jahr 2006 auf 40 % für das Jahr 2007 erhöht wird. Das hat zur Folge, dass die Stadt Billerbeck statt der im Haushaltsplan 2007 eingeplanten Krankenhausfinanzierungsumlage in Höhe von 65.000,00 € nunmehr eine entsprechend höhere Umlage an das Land zu entrichten hat, mithin für das Jahr 2007 130.591,78 €.
Zusammen mit den noch nachzuzahlenden Finanzierungsbeitrag 2006 in Höhe von 8.947,61 € besteht somit für 2007 ein Gesamtausgabebedarf von 139.539,39 €. Bei eingeplanten Mitteln von 65.000,00 € sind demnach zusätzlich 74.539,39 € erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben, Mehreinnahmen des Vermögenshaushalts bzw. durch Absetzung alter Haushaltsausgabereste.
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 139.539,39
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 51000.98100 65.000,00
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: 74.539,39
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: Erl. siehe Sachverhalt 74.539,39
Anlagen: