Sachverhalt:
Gemäß § 3
Abs. 3 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes NRW
(BHKG) haben die Städte und Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Der
Brandschutzbedarfsplan stellt die bedarfsgerechte Feuerwehrplanung einer Stadt
dar. Es wird die kommunale Eigenverantwortung wie auch das Schutzziel und die
zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Umfang der kommunalen Feuerwehr
dargestellt.
Im Jahr 2009
wurde der letzte Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Billerbeck aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 3 BHKG ist seit dem Jahr 2016 eine Fortschreibung alle fünf
Jahre festgelegt. Aufgrund des Personalwechsels im Jahr 2016 und der sich dann
anschließenden Planung für den Umbau bzw. Neubau des Feuerwehrgerätehauses
wurde die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes verschoben.
Bei dem
vorliegenden Entwurf der Fortschreibung wurden die Änderungen an die aktuellen
Gegebenheiten, wie auch der neue Standort des Feuerwehrgerätehauses,
eingearbeitet.
Mit der
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Billerbeck wurde die
Firma SAVEPLAN (Dipl-Ing. Jochen Siepe) beauftragt. Die Aufstellung des Planes
erfolgte in Zusammenarbeit mit der Firma SAVEPLAN, der Leitung der Feuerwehr
und der Verwaltung. Die fortgeschrieben Fassung wird durch Herrn Siepe in der
Sitzung kurz vorgestellt.
i.A. i.A.
Sandra Niemann Hubertus
Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: Entwurf Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Billerbeck
(siehe Anlage 1, nicht öffentlich, nur im Ratsinfosystem)