Betreff
Wahl des (r) stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschuss gem. § 57 Abs. 3 GO NW
Vorlage
FBZD/0538/2020
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 3
GO NW führt die Bürgermeisterin den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Der
Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter (§ 57 Abs. 3
Satz 3 GO NW)
Die Wahl erfolgt
gemäß § 50 Abs. 2 GO NW. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die
Bürgermeisterin hat Stimmrecht.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin