Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck für das Wirtschaftsjahr 2021 - 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 15. Dez. 2016
Vorlage
AB/0269/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 1.01.2021 2,63 €/m³.

 

2.         Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 1.01.2021 0,50 €/m².

 

Die anliegende 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 15. Dezember 2016 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist zu entnehmen, dass für das Wirtschaftsjahr 2021 eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren und der Niederschlagsgebühren vorgeschlagen wird.

 

Die Schmutzwassergebühr soll von 2,62 €/m³ auf 2,63 €/m³ erhöht werden.

 

Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,44 €/m² auf 0,50 €/m² erhöht werden.

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2021

Änderungssatzung