Der
Rat der Stadt Billerbeck stimmt der Zuführung eines Betrages bis maximal 32.800
Euro in die freie Kapitalrücklage der Netzgesellschaft Billerbeck mbH mit der
Maßgabe zu, dass dieser Betrag von der Netzgesellschaft Billerbeck mbH der
freien Kapitalrücklage der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG zugeführt wird. Diese Einlage wird von der Münsterland
Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG in die MN Münsterland
Netzgesellschaft mbH & Co. KG eingebracht, um damit die Investitionskosten
für die Errichtung einer Ladesäulen-Infrastruktur zur Förderung von
Elektromobilität zu decken.
Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft
Billerbeck mbH und der Münsterland Netzbeteiligungs- GmbH & Co. KG werden
angewiesen entsprechend zu votieren.
Die entsprechenden Ansätze sind im Haushalt
2021 einzuplanen.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2008 verfolgen die Kommunen Ascheberg, Billerbeck,
Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Rosendahl und Senden gemeinsam das
Projekt Münsterland Netzgesellschaft, welche seit 2015/2016 das Netzeigentum an
den Gas- und Stromnetzen in den beteiligten Kommunen innehat.
Die Stadt Billerbeck möchte ihren Beitrag zur Schaffung einer
öffentlichen Ladesäuleninfrastruktur leisten. Das Konzept sieht vor, dass in
der Stadt Billerbeck fünf Ladesäulen für E-Mobilität angeschafft und betrieben
werden.
Die Umsetzung über die MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG
ermöglicht es den beteiligten Kommunen die Investitionskosten mit dem
strategischen Partner GELSENWASSER Energienetze GmbH auf Basis der
Gesellschaftsanteile (51% / 49%) aufzuteilen. Somit muss von der Münsterland
Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG lediglich der 51 %ige Anteil der
Kosten getragen und auf die Kommunen aufgeteilt werden.
Um die geforderten Kennzahlen der finanzierenden Bank der Münsterland
Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG einzuhalten, ist eine
Eigenkapitalfinanzierung der Investition notwendig.
Nach Vorlage aller Angebote wird beim Land NRW eine Förderung beantragt.
Sofern diese Förderung gewährt wird, wird sich der Einbringungsbetrag in die
Netz GmbH um den genehmigten Betrag reduzieren (max. 50% der
Investitionskosten). Die Zahlung in die Kapitalrücklage wird erst dann
vorgenommen, wenn die tatsächlichen Kosten für die Errichtung der Ladesäulen
bekannt sind.
Die Voraussetzung zur Durchführung dieses Projektes ist die Zustimmung
aller kommunalen Räte der acht beteiligten Kommunen.
i.A.
Marion
Lammers Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
1. Konzept E-Ladesäulen in der MN Münsterland Netzgesellschaft
mbH
& Co. KG (MNG)
2. Kostenzusammenstellung Konzept E-Ladesäulen MN Münsterland
Netzgesellschaft mbH & Co. KG
3. Kalkulation