Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW
hier: Anregung zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für die Konzentrationszone "Kentrup"
Vorlage
FBPB/1663/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bürgeranregung gem. §24 Gemeindeordnung NRW, einen Bebauungsplan zur Begrenzung der Anlagenhöhe in der Windkraftzone „Kentrup“ aufzustellen, wird nicht gefolgt.


Sachverhalt:

 

Anlieger im Bereich der Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Kentrup“ regen an, für diese Zone einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen und eine Höhenbegrenzung von 130 m für die Windkraftanlagen festzusetzen. Begründet werden solle dies mit einer Vermeidung von extremer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und zum Schutz der Anwohner.

 

Verwaltungsseitig wird aus Rechtsgründen vorgeschlagen dieser Anregung nicht zu folgen. Auch wenn die persönliche Einschätzung der Anlieger nachvollziehbar ist, da im Bereich der Beerlage sowohl auf Billerbecker Seite als auch auf Seiten des Kreises Steinfurt bereits Windkraftanlagen vorhanden sind.

 

Die Stadt Billerbeck hat bereits im September 2020 ihr gemeindliches Einvernehmen zu den Anlagen erteilt. Es hätte auch keinen rechtlich haltbaren Grund gegeben das Einvernehmen zu versagen. Nach Auskunft der Genehmigungsbehörde ist auch zurzeit kein einer Genehmigung entgegenstehendes Recht zu erkennen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher auf die Anlagen im Genehmigungsverfahren wirkungslos.

 

Abgesehen von diesen formellen Problemstellungen wird es verwaltungsseitig nicht als möglich angesehen eine Höhenbegrenzung in dem Gebiet rechtssicher zu begründen. Eine Begrenzung der Höhe ist nicht durch allgemeine Belange begründbar, die praktisch auf jede Zone zutreffen. Die Anlieger der Windkraftanlagen sind in ihrem Schutzbedürfnis in jeder Zone gleichwertig. Auch über den Landschaftsschutz lässt sich ein besonderer Schutzstatus nicht herleiten. Hierzu kann z.B. auf die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten in NRW (erstellt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) verwiesen werden.

http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/web/babel/media/aust_20181005_lbe_internet.pdf

Diese kann als Grundlage auch für die Bewertung von Landschaftsbildern im Zusammenhang mit der Planung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen herangezogen werden. Für den Bereich Kentrup ist eine mittlere Wertigkeit festgestellt worden. Also lässt sich auch aus der Landschaftsbildbewertung keine besondere Schutzbedürftigkeit des Raumes ableiten.

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung hat Herr Rechtsanwalt Thomas Tyczewski von der Kanzlei Wolter Hoppenberg aus Münster die rechtliche Begleitung übernommen. Er hat sich bereit erklärt eine rechtliche Bewertung als Bestandteil der Rahmenvereinbarung kostenneutral zu erstellen. Die Stellungnahme mit der Empfehlung der Bürgeranhörung nicht zu folgen ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

i. A.                                                                       i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                                          Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                                   Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:            Sitzungen des Bezirksausschusses vom 25.08.2020, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 03.09.2020, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 17.12.2020, TOP 20

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:             


Anlagen:

Bürgeranregung vom 4.12.2020

Stellungnahme des Rechtsanwaltes Herrn Tyczewski