hier: Ausgestaltung der Vergabekriterien für das Investorenauswahlverfahren
Sachverhalt:
Für das
Vergabeverfahren sind zum einen feste Vorgaben, welche durch alle Investoren zu
beachten sind, wesentlich, zum anderen aber auch die nachher zur Beurteilung
der Entwürfe heranzuziehenden Kriterien.
Es ist vorgesehen,
den Vergabeunterlagen eine Grundstücksmatrix beizufügen, in der jeder
Interessent seinen Planentwurf einfügen kann. So haben alle durch die Planung
auf demselben Grundstücksteil die gleiche Grundlage und es ergibt sich eine
gute Vergleichbarkeit.
Die Investoren
werden gebeten anzugeben, ob sie beabsichtigen, die Einheiten ganz oder
teilweise zu veräußern oder zu vermieten. Es wird zudem abgefragt, wie viele
Einheiten als Minimum und als Maximum realisiert werden sollen. Diese Angaben
fließen nicht in eine Bewertung der Entwürfe ein, sondern sollen im Anschluss
eine sinnvolle Zuteilung der Grundstücksflächen ermöglichen, da die Entwürfe ja
unterschiedliche Hausbreiten enthalten werden und eine Mischung und Vielfalt
des Angebotes gewünscht ist.
Zudem ist es
denkbar, dass drei oder vier Investoren zum Zuge kommen. Eine Festlegung soll
im Vorfeld nicht vorgenommen werden. Die Zuteilung erfolgt durch die Stadt. Die
Investoren können nicht wählen welchen Teil der Fläche sie bekommen.
Neben den Vorgaben
aus dem Bebauungsplan sollen weitere Vorgaben, die für jeden zu beachten und
vertraglich geregelt sind, vorgegeben werden.
·
Pro
Reihenhauseinheit wird nur eine Wohneinheit zugelassen. Neben der Problematik
zusätzliche Stellplätze unterzubringen, ist dies wesentlich, damit sich alle
auf die Umsetzung und den dauerhaften Erhalt der Konzepte verlassen können.
·
Südlich
der Gärten ist ein sog. Schubkarrenweg auf den Reihenhausgrundstücken anzulegen
und rechtlich zur Nutzung für die „gefangenen“ Reihenhauseinheiten zu sichern.
Dieser ist von allen durchgehend vorzusehen, da im großen Baufeld ggfls. drei
Investoren zum Zuge kommen können. Tatsächlich werden sie jeweils vor den
beiden mittleren Einheiten enden können. Dies ist auch sinnvoll, damit sie
nicht als öffentlicher Fußweg genutzt werden.
Die Kriterien für
die Bewertung der Entwürfe werden wie folgt vorgeschlagen:
Es erfolgt eine
Unterteilung in städtebauliche und architektonische Qualität mit einem Gewicht
von jeweils 50 %.
Die Unterkriterien
für die städtebauliche Qualität sind:
·
Ausbildung
eines attraktiven Gesamtensembles im Hinblick auf die örtliche Maßstäblichkeit
und das Einfügen in das städtebauliche Umfeld
·
Qualität
der Erschließung und Anordnung / Unterbringung von Stellplätzen
(Kfz, Fahrräder)
·
Qualität
der Freiraumplanung im Hinblick auf Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität.
Die Unterkriterien
für die architektonische Qualität sind:
·
Äußere
Gestaltungsqualität (Fassadengliederung und Dachgestaltung)
·
Gewählte
Baumaterialien (regionale Baukultur, Wertigkeit des optischen Eindrucks)
·
Funktionale
Gestaltung (Grundrissqualität).
Es wird
vorgeschlagen keine ökologischen Kriterien, wie artenfreundliche
Gartengestaltung, hoher Anteil wasserdurchlässiger Befestigung, Gründächer für
Gebäudeteile oder ähnliches, zur Beurteilung heranzuziehen, da diese im Laufe
der Nutzung der Gebäude rückgebaut und verändert werden können. Eine Kontrolle
solcher Kriterien ist auf Dauer nicht leistbar. Dies kann dazu führen, dass
sich jemand durch solche Maßnahmen einen Punktevorteil sichert ohne die
Dauerhaftigkeit gewährleisten zu können.
Das
Vergabeverfahren soll kurzfristig gestartet werden, damit es vor den
Sommerferien abgeschlossen ist.
Der Beschluss
fällt eigentlich in die Zuständigkeit des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses. Da dieser jedoch nicht tagt wird die Entscheidung in den Rat
verlagert.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen
Nur
im Ratsinfosystem:
Vergabeplan
für das Baugebiet „Buschenkamp“
(die Reihenhausgrundstücke sind weiß gekennzeichnet)