Sachverhalt:
In den vergangenen Kindergartenjahren ist die Nachfrage nach
Kindergartenplätzen kontinuierlich gestiegen und zwar insbesondere für den
Bereich der U-3 Betreuung. Dieses entspricht der Prognose, die bereits in der
Sitzungsvorlage vom 25.03.2019 für den Ausschuss für Generationen und Kultur am
02.04.2019 gemacht worden ist. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist der
Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. mit einem zusätzlichen Angebot
eingetreten. Im Kindergartenjahr 2020/2021 hat dann die DRK Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH ihr Angebot mit der neuen Kita
Ahornweg, welche übergangsweise in Räumen des Don-Bosco-Gebäudes untergebracht
ist, erweitert.
Folgende Entwicklung der Kindergartenplätze
und –gruppen hat sich in den letzten Jahren ergeben:
Kindergartenjahr |
Plätze |
Gruppen |
2018 / 2019 |
419 |
24 |
2019 / 2020 |
489 |
28,9 |
2020 / 2021 |
504 |
30,4 |
Ausgehend von der
Anmeldewoche, die im Nov. 2020 für das Kindergartenjahr 2021 / 2022
durchgeführt worden ist, hat sich erneut eine Nachfragesteigerung abgezeichnet.
Dieser zusätzliche Platzbedarf wird insbesondere dadurch aufgefangen, dass die
Kita Ahornweg ihr Angebot steigern kann durch den Umzug in das neue Gebäude der
Kita, welches zur Zeit am Ahornweg errichtet wird.
Darüber hinaus wird die Kita Berkelbande schon im kommenden
Kindergartenjahr ebenfalls ihr Platzangebot erweitern. Dafür werden dann allerdings
noch für ein weiteres Jahr die bisher
im Don-Bosco-Gebäude genutzten Räume benötigt. Hierzu wird ergänzend
mitgeteilt, dass diese Vorgehensweise auch aus pädagogischer Sicht sinnvoll
ist, da perspektivisch die Kita Berkelbande im Buschenkamp 5-zügig sein wird
und dann nicht aus dem Stand 3 zusätzliche Gruppen komplett neu gegründet
werden müssen. Zukünftig kann dadurch auch eine gute und sinnvolle
Altersdurchmischung der Kinder erreicht werden, weil sich erfahrungsgemäß für
neue Gruppen nur Kinder U-3 anmelden.
Bei der Kindergartenbedarfsplanung wird ebenfalls wiederholt
berücksichtigt, dass die einzelnen Gruppen weites gehend in Regelbelegung
betrieben werden. Eine rechtlich zulässige Überbelegung einer Gruppe um bis zu
2 Kinder kann bis auf Gruppen mit durchwachsenen Ü-3 Kindern grundsätzlich
vermieden werden.
Insgesamt wird somit folgende Bedarfsplanung vorbehaltlich der
Entscheidung des zuständigen Jugendhilfeausschusses des Kreises am 11.03.2021
in die
Kindergartenbedarfsplanung 2021 / 2022 einfließen:
(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf
die farbliche Version der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem verwiesen)
Anmelde- und Versorgungsquoten können erst mit der endgültigen
Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss bekanntgegeben werden.
Insgesamt könnte bei vorstehender Planung der Nachfragebedarf im U-3 und
Ü-3 Bereich gedeckt werden und für alle Kinder ein Kindergartenplatz
bereitgestellt werden. Für unterjährige Anmeldungen (z.B. durch Zuzüge) ständen
im Ü-3 Bereich darüber hinaus noch 7 Plätze in der Regelbelegung zur Verfügung.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin