hier: Erschließung des Grundstückes entlang des Spielplatzes
Sachverhalt:
Das Grundstück
Hahnenkamp 15 hat einen neuen Eigentümer. Dieser möchte die Bestandsimmobilie
abbrechen und mit einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus neu bebauen. Die
Bebauung ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und von der geplanten Lage und
Nutzung der Gebäude unproblematisch.
Bereits in der
Vergangenheit wurde jedoch über die Erschließung des südlichen Grundstückteiles
beraten. Früher gehörte die Fläche des Spielplatzes mit zu dem Grundstück. Im
Rahmen der Veräußerung an die Stadt war damals versäumt worden eine
Erschließung über die Straße Steenpättken zu sichern. In der Sitzung im März
2001 wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen dem Antragsteller zuzugestehen, den
Fußweg, welcher vom Hahnenkamp zum Steenpättken verläuft, zu verbreitern und
als Erschließung zu nutzen, da die Zufahrt vom Hahnenkamp in dem Bereich sehr
steil verläuft. Dem Beschlussvorschlag, für das jetzt auch zu beratene
Grundstück einer Erschließung über den Wendehammer zuzustimmen, wurde damals
nicht gefolgt. Aufgrund von Stimmengleichheit war zunächst kein Beschluss zu
Stande gekommen, aber es wurde später eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Ein wesentliches
Ergebnis war damals, dass der Fuß- und Radweg Steenpättken nicht für die
Erschließung weiterer Hinterlandbebauung genutzt werden darf. Einzige Ausnahme
war das gefangene Grundstück Hahnenkamp 15. Im Rahmen der zusätzlichen Bebauung
auf dem Grundstück Hahnenkamp 1 hat es daher eine Neuanlage eines Stellplatzes
am Hahnenkamp gegeben (Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom
28.06.2016, TOP 7).
Die nunmehr
beantragte Erschließung soll vom Wendehammer des Steenpättken, also nicht über
das Teilstück, welches nur als Rad- und Fußweg ausgewiesen ist, erfolgen.
Verwaltungsseitig wird auch heute noch die Ansicht vertreten, dass diese
Erschließung daher nichts mit den grundsätzlichen Vorgaben (kein Autoverkehr
auf o.g. Teilstück) zu tun hat. Allerdings ist hier der Fußweg betroffen,
welcher vom Hahnenkamp zum Steenpättken führt. Insofern ist hier auf die
Verkehrssicherheit zu achten. Folgende Überlegungen haben daher zu einem
Vorschlag geführt, welche auf Kosten des Antragstellers durchgeführt werden
soll (s. auch Lageplan).
Aufgrund einer
erhaltenswerten Buche auf dem Spielplatzgrundstück ist eine komplett parallel
zum Fußweg anzulegende Anbindung, wie auf dem nördlich gelegenen Grundstück Steenpättken
8, nicht möglich. Die Zufahrt ist jedoch so breit geplant, dass ein
problemloses Begegnen von Nutzern des Fußweges und einem Auto möglich ist. Der
Fußweg ist in einem baulich schlechten Zustand. Im westlichen Teil ist die
Oberfläche, wahrscheinlich aufgrund von früheren Leitungsverlegungen, in Teilen
mit Asphalt verschlossen worden. Erst im östlichen Teil schließt eine homogene
Pflasterung an. Zudem ist der Weg stockdunkel, da es keine öffentliche
Beleuchtung gibt und durch dichte Bepflanzung bereits bei Dämmerung kein
natürliches Licht mehr den Weg erreicht.
Der Antragsteller
schlägt daher vor, dass auf seine Kosten der westliche Teil neu und
entsprechend breit gepflastert wird, die Zufahrt zudem so gestaltet wird, dass
die Autos in Vorwärtsfahrt und freier Sicht das Grundstück verlassen und eine
Beleuchtung des Weges für Verkehrssicherheit sorgt. Die
Verkehrssicherheitspflicht müsste für die Zufahrt auch auf den Antragsteller
übertragen werden. Zudem übernimmt der Antragsteller alle Kosten, welche durch
die Umorganisation auf dem Spielplatz erforderlich sind. Bei der
Spielplatzbereisung im Juli 2019 waren bereits einige Veränderungen aufgenommen
und auch schon umgesetzt worden. Damals war festgestellt worden, dass unter der
hohen Buche die Nutzung der Spielgeräte aufgrund des Vogeldrecks nicht möglich
und sinnvoll ist. Die geplanten Änderungen führen daher nicht zu einer
Reduzierung der angebotenen Spielgeräte, da im Bereich der zukünftigen
Wegefläche keine mehr sind. Es erscheint zudem sinnvoll den Zugang zukünftig
über das Teilstück des Steenpättkens zu führen, wo kein Autoverkehr verläuft
und eine Bank steht.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen die beschriebenen Bedingungen vertraglich zu regeln und der
Erschließung in beantragter Form zuzustimmen.
i.A. i.A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: Nur
im Ratsinfosystem:
Übersichtsplan
Steenpättken
Sitzungsvorlagen
aus dem Bezug
Lageplan mit Darstellung der Maßnahmen