hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Buschenkamp Süd“ wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Die Erschließung
des Baugebietes „Buschenkamp“ soll im Spätsommer abgeschlossen werden, so dass
die Bauherren mit der Errichtung ihrer Wohnhäuser beginnen können. Aufgrund der
hohen Anzahl an Bauwilligen soll nun mit dem Bebauungsplanverfahren
„Buschenkamp Süd“ begonnen werden, damit im Anschluss an die o.g. Arbeiten eine
Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für den südlichen Teil erfolgen kann.
Bei der Planung
des südlichen Teils sind keine weiteren öffentlichen Einrichtungen vorgesehen,
da die Spielfläche im nördlichen Teil sehr groß dimensioniert ist und auch
weitere Wohngebiete versorgen kann.
Das Plankonzept
sieht vor im südwestlichen Teilbereich des Baugebietes keine weiteren
Grundstücke über die Annettestraße zu erschließen. Dies ermöglicht z.B. für
spätere Planungen mehr Flexibilität. So wäre es denkbar die Annettestraße in
dem Teilabschnitt später einmal aufzugeben. Im Bebauungsplan Buschenkamp Süd
soll daher dort ein Ein- und Ausfahrverbot für die Neubauten festgesetzt
werden, diese sollen ausschließlich über die Straßen im Plangebiet erschlossen
werden.
Das beiliegende
Plankonzept dient zunächst zur Einleitung einer frühzeitigen Beteiligung und
wird parallel weiter ausgearbeitet.
Aufgrund der
Erörterungen in Bezug auf das Grundstück für ein selbstgenutztes Wohnprojekt im nördlichen Teil, soll auch im
südlichen Teil ein Grundstück hierfür vorgehalten werden. Ende letzten Jahres
hat sich eine Gruppe von Interessierten gemeldet, die ein gemeinschaftliches
Wohnprojekt planen. Das Konzept ist etwas weiter ausgearbeitet worden und wurde
schriftlich eingereicht. Die Beratung zu einer möglichen Grundstückszuteilung
erfolgt parallel im Haupt- und Finanzausschuss in nicht öffentlicher Sitzung.
Für das jetzt zu beratene Plankonzept ist ein Bereich für ein solches
Wohnprojekt wieder mit aufgenommen worden. Auch diesmal wird es so geplant,
dass auch eine andere Nutzung später möglich wäre, sofern das Projekt nicht
weitergeführt wird. Zusätzlich bietet das Plankonzept auch Potentialflächen für
ein weiteres Reihenhaus vor. Eine Entscheidung hierzu kann zu einem späteren
Zeitpunkt getroffen werden, wenn abzusehen ist wie erfolgreich die
Investorenprojekte sind.
Im Zusammenhang
mit der sehr großen Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken wurde
verwaltungsseitig überlegt, wie die Flächen effektiver genutzt werden können
ohne die grundsätzliche Wohnqualität einer solchen Wohnform zu schmälern. Aus
den Erfahrungen des Reihenhausprojektes zur Eigennutzung kann festgehalten
werden, dass es sehr schwierig ist mehrere Parteien mit einem großen Katalog an
Möglichkeiten in eine gemeinsame Planung zu schicken. Insgesamt scheint die
Kompromissbereitschaft zu sinken.
Es wird daher
vorgeschlagen, verstreut über das ganze Plangebiet Grundstücke vorzusehen auf
denen zwingend ein Doppelhaus errichtet werden muss. So kann erreicht werden,
dass mehr Bauwillige ein Grundstück bekommen und flächensparender gebaut wird,
aber durch den Schnitt und die Vorgaben auf dem Grundstück hochwertige Gebäude
entstehen können. Dabei soll von Seiten der Stadt vorgegeben werden, in welchem
Gestaltungsspektrum die Umsetzung erfolgen kann. Von diesen kann dann nur im
gemeinschaftlichen Konsens im Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen abgewichen
werden. Sinnvoll wäre natürlich, wenn sich die Bauherren dann auch zu einer
Bauherrengemeinschaft zusammenschlössen um gemeinsame Aufträge für die Gewerke
zu vergeben. Da dies jedoch besagte Kompromissbereitschaft erfordert, soll die
vertragliche Konzeption im Verkauf so gestaltet werden, dass auch eine
voneinander unabhängige Bebauung möglich ist.
Der Bebauungsplan
selber soll bereits vorgeben, dass Doppelhäuser mit der gleichen Dacheindeckung
und den gleichen Fassadenmaterialien zu versehen sind. Um den Bauherren eine
Planungssicherheit zu geben, würde von der Stadt in den Kaufverträgen eine
Präzisierung erfolgen, von der dann nur gemeinsam abgewichen werden darf.
Auf einem
Grundstück mit einer zweigeschossigen Bauweise wäre dann im Kaufvertrag z.B.
vorgegeben, dass dort Gebäude mit einem Flachdach und einem rotbraunen
Verblender entstehen müssen. Ein Viertel der Außenwandfläche darf zudem weiß
verputzt werden. Sofern beide Bauherren eine zulässige gemeinsame Alternative
vorlegen, wäre dann eine Abweichung von der städtischen Vorgabe möglich und es
wäre z.B. ein Doppelhaus mit Zeltdächern und einem dunklen Klinker
realisierbar.
Verwaltungsseitig
wird diese Vergabe einen höheren Aufwand verursachen, da sinnvollerweise in
Vorgesprächen viel Beratung notwendig ist. Gegenüber früheren Baugebieten
lassen sich jedoch keine freiwilligen Doppelhaushälften mehr außerhalb der
Familien vermarkten. Früher gab es immer Bauherren, die sich gezielt für
Doppelhäuser gemeldet haben und dann zusammengebracht wurden. Dies ist im
Baugebiet Buschenkamp nicht mehr vorgekommen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen mit dem Plankonzept und diesen Vorüberlegungen zur Vergabe
in eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen, um mit den
Interessenten zu diskutieren. Ob eine digitale Beteiligung oder eine
Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, muss nach dem aktuellen Stand der Pandemie
nach den Osterferien entschieden werden.
Die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll parallel durchgeführt werden.
Da der Flächennutzungsplan bereits Wohnbaufläche vorsieht und die Brücke
fertiggestellt ist, sind weitere Planungsschritte nicht erforderlich. Belange
des Artenschutzes werden zurzeit geprüft.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
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