hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Hinweise der Bezirksregierung und der Thyssengas werden zur Kenntnis genommen.
2. Die zur Sicherung der Gasfernleitung aufgeführten Punkte werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Eine weitergehende Darstellung in der Planzeichnung erfolgt nicht.
3. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt
aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung
aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung
des Bebauungsplanes
“Osterwicker Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese
besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 20. Januar 2021 bis zum 19. Februar 2021 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I
aufgelistet.
Die Aufstellung mit
den verwaltungsseitigen Stellungnahmen werden zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Die Hinweise aus
der vorherigen Sitzung bezüglich der Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Berkelauenbereichs
werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des
Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im
Ratsinfosystem:
· Anlage I - Abwägungstabelle
· Entwurf der Planzeichnung
· Entwurf der Begründung mit Anlage