Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Osterwicker Straße"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1680/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Die Hinweise der Bezirksregierung und der Thyssengas werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die zur Sicherung der Gasfernleitung aufgeführten Punkte werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Eine weitergehende Darstellung in der Planzeichnung erfolgt nicht.

3.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes
“Osterwicker Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 20. Januar 2021 bis zum 19. Februar 2021 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.  

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I aufgelistet.

 

Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen werden zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Die Hinweise aus der vorherigen Sitzung bezüglich der Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Berkelauenbereichs werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

 

 

 

i. A.                                                    i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                          Stefan Holthausen                         Marion Dirks

Sachbearbeiterin                            Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 10.12.2020,         TOP 1 ö.S. und des Rates vom 17.12.2020, TOP 13 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             0,00

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:            


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

·           Anlage I - Abwägungstabelle

·           Entwurf der Planzeichnung

·           Entwurf der Begründung mit Anlage