Sachverhalt:
Das Ministerium
für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) hat mit Runderlass die Kommunen
ermächtigt, für die Anlage von längerfristigem Kapital sachgerechte und
vertretbare Rahmenbedingungen in eigener Verantwortung und unter Beteiligung
ihrer Vertretungskörperschaft zu schaffen. Mit
der als Anlage beigefügten Richtlinie für Geldanlagen sollen die wesentlichen
Rahmenbedingungen zur Anlage des Finanzvermögens der Stadt Billerbeck definiert
werden. In einwohnerstarken Kommunen mit entsprechendem Verwaltungsapparat sind
Richtlinien um ein Vielfaches stärker verbreitet als in kleineren. Während in
Städten und Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern gerade einmal rd. 10
Prozent nach eigenen Angaben über Richtlinien verfügen, steigt dieser Wert mit
zunehmender Einwohnerzahl deutlich an.
Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie
waren die Bedingungen für das Anlagemanagement herausfordernd, da die Stadt
Billerbeck bei den geplanten Projekten nicht über so viel Liquidität verfügt,
als dass sie diese über mehr als 5 Jahre binden konnte. Sinkende Zinsen,
fehlende Einlagensicherung für Kommunen, ein negativer Zinssatz von zurzeit 0,5%
für Guthaben auf Girokonten sowie wirtschaftlich unsicherer Zeiten erschweren
die Situation enorm. Auf eine Richtlinie konnte aufgrund der finanziellen
Kapazitäten in den Vorjahren verzichtet werden. In Zeiten, wo seit Jahren
Gelder angespart werden, um die „Groß“projekte wie der Bau der Feuerwehr, des
Kindergartens sowie des Bauhofs ohne Fördermittel und Kredite zu finanzieren,
ist die beigefügte Richtlinie eine
Orientierungshilfe und Leitlinie für die zu treffenden Anlageentscheidungen.
Hierbei wird der Sicherheit der Geldanlage die höchste Priorität zugeordnet.
Wie bereits bekannt sind u.a. die Einlagen der öffentlichen Hand nach dem
Einlagensicherungsgesetz nicht mehr bis zu einer Höhe von 100 T€ geschützt wie
bei Privatpersonen und Unternehmen.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist
bei Geldanlagen auf Sicherheit bei gleichzeitigem angemessenen Ertrag zu
achten. Dieses ist zurzeit aus Sicht der Unterzeichner nicht möglich. Selbst
eine bis März diesen Jahres getätigte Anlage zu einem negativen Zinssatz von
0,25 wird jetzt nicht mehr angeboten. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Sitzungsvorlage wurde ein Zinssatz von minus 0,38 bis minus 0,48 Prozent
(betragsabhängig) für eine Laufzeit von einem Jahr für eine Geldanlage
angeboten.
Gerade der Fall der insolventen Greensill
Bank zeigt, wie riskant Geldanlagen sein können. Der Prüfungsverband der Banken
als auch die Bafin verfügen über Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Was aber
ist bei Bilanzmanipulation? Die fehlende Einlagensicherung für Kommunen und der
Versuch die Zahlung von Negativzinsen zu vermeiden, machen aus unserer heutiger
Sicht eine sichere Geldanlage mit dem Wunsch der Erzielung einer Rendite
unmöglich.
Die Anlagerichtlinie soll dazu dienen, den Entscheidungen der
Bürgermeisterin und der Kämmerin eine Legitimation zu verleihen. Auch in der
Kommunikation mit den Geldinstituten kann die schriftliche Fixierung der
Anlagemöglichkeiten als Vorgabe sein, um geeignete Finanzinstrumente
vorzuschlagen.
i.A.
Marion
Lammers Marion
Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
- Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Billerbeck
- Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales 34 -
48.01.01/16 -
416/12 v. 11.12.2012
- §§ 75 und 90 GO NRW