Betreff
Aktualisierung der Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung nach § 32 KomHVO NRW
Vorlage
FBF/0542/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nach § 32 KomHVO NRW vom 26.05.2021 wird die Dienstanweisung zur Kenntnis gegeben.


Sachverhalt:

 

Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin nach § 32 Abs. 1 KomHVO NRW nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Die Vorschriften können ein Weisungsrecht oder einen Zustimmungsvorbehalt der Bürgermeisterin vorsehen, müssen inhaltlich bestimmt sein und bedürfen der Schriftform. Die Vorschriften sind gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 KomHVO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Um den Anforderungen des § 32 KomHVO NRW (vormals § 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) zu genügen, hat die Bürgermeisterin eine Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung vom 22.12.2008 erlassen. Die Geschäftsanweisung wurde vom Rat am 05.03.2009 zur Kenntnis gegeben.

 

In der Geschäftsanweisung werden die Aufbau- und Ablauforganisation (Geschäftsablauf) der Finanzbuchhaltung, der Einsatz automatisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuchhaltung, die Verwaltung von Zahlungsmitteln, die Sicherheit und Überwachung der Finanzbuchhaltung sowie die sichere Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen und von Unterlagen nach § 59 KomHVO NRW geregelt. Die Mindestanforderungen nach § 32 Abs. 2 KomHVO NRW sind dabei berücksichtigt.

 

Die  Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung musste in einigen Punkten angepasst werden. Der Änderungsbedarf ergibt sich zum einen durch die geänderte Rechtsgrundlage von § 31 GemHVO NRW auf § 32 KomHVO NRW. Zwar sind die Regelungen zu Sicherheitsstandards und zur internen Aufsicht gleichgeblieben, jedoch ist der Verweis auf die Rechtsgrundlage redaktionell anzupassen. Zum anderen ergeben sich Veränderungen durch Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows. Änderungen sind in der beigefügten Synopse kenntlich gemacht.

 

i.A.

 

 

 

Marion Lammers                                                     Marion Dirks

Kämmerin                                                                Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

1. Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung sowie der digitalen Rechnungsbearbeitung

2. Synopse der Dienstanweisung von 2008 und aktueller Stand aus 2021