Betreff
Sanierung Skateranlage Helker Berg
Vorlage
FBPB/1698/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit der Skateanlage weiterhin zu gewährleisten und hierfür temporäre Reparaturmaßnahmen durchzuführen sowie weiterhin ausreichende Haushaltsmittel zur Durchführung dieser Arbeiten ein-zustellen.

 

Ferner wird die Verwaltung mit einem fortlaufenden „Fördermittelmonitoring“ sowie der Vorbereitung einer erneuten politischen Beratung für den Fall einer sich ab-zeichnenden 100%igen Förderung beauftragt.

 

Schlussendlich wird das Projekt auf die Investitionsliste im Jahr 2028 gesetzt.


Sachverhalt:

 

Der Zustand der Skateanlage am Helker Berg wurde in jüngster Vergangenheit mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Billerbeck hinterfragt.

 

Die Skateanlage ist ein überregional bekannter Treffpunkt für Jugendliche und aufgrund ihrer naturnahen Ausgestaltung sowie aufgrund ihrer baulichen Ausführung als sogenannte „Snake“ sehr beliebt.

 

Gleichwohl ist bereits seit einigen Jahren bekannt, dass es vermehrt zu Rissbildungen und Verformungen kommt, sodass nahezu jährlich Unterhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer Verkehrssicherungspflicht erforderlich werden.

 

In einem gemeinsamen Ortstermin am 02.03.2021, zusammen mit einem zertifizierten Sachverständigen für Betonschäden und Betoninstandhaltung des Büro Martinko Part mbB, wurden die Gründe der o.g. Rissbildung hinterfragt.

 

Das Büro Martinko kommt zu dem Schluss, dass im Wesentlichen Temperatureinwirkungen, Eigenspannungszustände und die zu geringe Tragfähigkeit des Untergrunds Ursachen für die auftauchenden Probleme sind. Diese Feststellungen decken sich auch mit den Ergebnissen des Bodengutachtens aus dem Jahr 2020 (Ing. Büro Roxeler aus MS). 

 

Das Büro Martinko empfiehlt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht jährliche Inspektionen der Anlage und kurzfriste Reparaturmaßnahmen wie z.B. das Verfüllen von Rissen. Annahmen zur Dauerhaftigkeit solcher Reparaturen können jedoch nicht gemacht werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen aber, dass solche Reparaturen eher von kurz- bis mittelfristiger Dauer sind.

 

Das Büro Martinko sowie die Verwaltung sehen insofern die langfristige Nutzung der Anlage gefährdet und gehen von Kosten für die temporäre Wiederherstellung von einmalig 15 T€ und von da an jährlich 7-10 T€ € brutto aus, sodass die langfristige Wirtschaftlichkeit und die dauerhafte Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht hinterfragt werden müssen.

 

Ø Den Empfehlungen des Büros Martinko wurde verwaltungsseitig bereits im letzten Jahr gefolgt. Kurzfristig wurden Reparaturmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (Reparatur der schadhaften Versiegelung) an die Fa. Hubert Hullermann vergeben. Die dafür erforderlichen Mittel waren bereits im Haushalt 2021 eingestellt.

 

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und der ausgesprochenen Empfehlungen wurde verwaltungsseitig eine Grundlagenermittlung und Konzeptplanung für den Neubau der Skateanlage beauftragt.  Die beauftragte Planung, konkret die Grundlagenermittlung und Konzeptplanung für die Skate- und Bikeanlage – Sportzentrum „Helker Berg“ in Billerbeck des Büro DSGN Concepts aus Münster, ist über Auszahlungen für Anlagen im Bau – Planungskosten Sanierung Skatebahn und BMX Trail (Inv. 080200040) gedeckt. 

 

Der zuvor genannten Planung und Grundlagenermittlung ist zudem eine erste Kostenschätzung beigefügt welche für die weitere Beratung unerlässlich ist.

 

Das Büro DSGN aus Münster beziffert die Kosten für die komplette Sanierung der Skateanlage auf ca. 500.000 €.

 

Verwaltungsseitig wurden sodann etwaige Fördermöglichkeiten recherchiert. Diese können sich in erste Linie über Mittel aus den Programmen LEADER, der Dorferneuerung oder der sogenannten Infrastrukturlinie ergeben. Allen genannten Programmen ist gemein, dass zunächst von einer maximalen Förderquote von 65 % ausgegangen werden muss.

 

In der Ihnen vorliegenden, zehnjährigen Investitionsplanung der Kämmerei ist das Projekt „Skateanlage Billerbeck“ nur mit einer 100 %igen Förderung ohne die Verwendung von Pauschalen berücksichtigt. Hintergrund ist, dass es sich bei dieser Maßnahme um keine sogenannte Pflichtaufgabe handelt und die zur Verfügung stehenden Pauschalen bereits anderweitig verplant sind und sich in der Vergangenheit grundsätzlich darauf geeinigt wurde, Investitionen nicht über die Aufnahme von Krediten zu finanzieren.

 

Dennoch ist natürlich auch der Verwaltung der Erhalt der Skateanlage sehr wichtig. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann aus Sicht der Verwaltung derzeit jedoch nur der o. g. Beschlussvorschlag unterbreitet werden.

 

 

Im Auftrag                                         Im Auftrag                                                         In Vertretung

 

 

 

 

Holger Dettmann                            Stefan Holthausen                                         Hubertus Messing

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiter                                         Allgemeiner Vertreter

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung

 

Konzeptplanung:

Auszahlungen für Anlagen im Bau                                                   08020.78550000

Planungskosten Sanierung Skatebahn und BMX Trail                Inv.-Nr.: 080200040


 


Anlagen (Nur Ratsinformationssystem):

Präsentation DSGN Concepts – Vorstellung Konzeptplanung