Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit der Skateanlage weiterhin zu gewährleisten und hierfür temporäre Reparaturmaßnahmen durchzuführen sowie weiterhin ausreichende Haushaltsmittel zur Durchführung dieser Arbeiten ein-zustellen.
Ferner wird die Verwaltung mit einem fortlaufenden „Fördermittelmonitoring“ sowie der Vorbereitung einer erneuten politischen Beratung für den Fall einer sich ab-zeichnenden 100%igen Förderung beauftragt.
Schlussendlich wird das Projekt auf die Investitionsliste im Jahr 2028 gesetzt.
Sachverhalt:
Der Zustand der Skateanlage am Helker Berg wurde in jüngster
Vergangenheit mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Billerbeck
hinterfragt.
Die Skateanlage ist ein überregional bekannter Treffpunkt für Jugendliche
und aufgrund ihrer naturnahen Ausgestaltung sowie aufgrund ihrer baulichen
Ausführung als sogenannte „Snake“ sehr beliebt.
Gleichwohl ist bereits seit einigen Jahren bekannt, dass es vermehrt zu
Rissbildungen und Verformungen kommt, sodass nahezu jährlich
Unterhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer Verkehrssicherungspflicht
erforderlich werden.
In einem gemeinsamen Ortstermin am 02.03.2021, zusammen mit einem
zertifizierten Sachverständigen für Betonschäden und Betoninstandhaltung des
Büro Martinko Part mbB, wurden die Gründe der o.g. Rissbildung hinterfragt.
Das Büro Martinko kommt zu dem Schluss, dass im Wesentlichen
Temperatureinwirkungen, Eigenspannungszustände und die zu geringe Tragfähigkeit
des Untergrunds Ursachen für die auftauchenden Probleme sind. Diese
Feststellungen decken sich auch mit den Ergebnissen des Bodengutachtens aus dem
Jahr 2020 (Ing. Büro Roxeler aus MS).
Das Büro Martinko empfiehlt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht
jährliche Inspektionen der Anlage und kurzfriste Reparaturmaßnahmen wie z.B.
das Verfüllen von Rissen. Annahmen zur Dauerhaftigkeit solcher Reparaturen
können jedoch nicht gemacht werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre
zeigen aber, dass solche Reparaturen eher von kurz- bis mittelfristiger Dauer
sind.
Das Büro Martinko sowie die Verwaltung sehen insofern die langfristige
Nutzung der Anlage gefährdet und gehen von Kosten für die temporäre
Wiederherstellung von einmalig 15 T€ und von da an jährlich 7-10 T€ € brutto
aus, sodass die langfristige Wirtschaftlichkeit und die dauerhafte
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht hinterfragt werden müssen.
Ø Den Empfehlungen des Büros Martinko wurde
verwaltungsseitig bereits im letzten Jahr gefolgt. Kurzfristig wurden
Reparaturmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (Reparatur der schadhaften Versiegelung) an die Fa. Hubert Hullermann vergeben. Die
dafür erforderlichen Mittel waren bereits im Haushalt 2021 eingestellt.
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und der ausgesprochenen Empfehlungen wurde verwaltungsseitig eine Grundlagenermittlung und Konzeptplanung für den Neubau der Skateanlage beauftragt. Die beauftragte Planung, konkret die Grundlagenermittlung und Konzeptplanung für die Skate- und Bikeanlage – Sportzentrum „Helker Berg“ in Billerbeck des Büro DSGN Concepts aus Münster, ist über Auszahlungen für Anlagen im Bau – Planungskosten Sanierung Skatebahn und BMX Trail (Inv. 080200040) gedeckt.
Der zuvor genannten Planung und Grundlagenermittlung ist zudem eine erste Kostenschätzung beigefügt welche für die weitere Beratung unerlässlich ist.
Das Büro DSGN aus Münster beziffert die Kosten für die komplette
Sanierung der Skateanlage auf ca. 500.000 €.
Verwaltungsseitig wurden sodann etwaige Fördermöglichkeiten
recherchiert. Diese können sich in erste Linie über Mittel aus den Programmen
LEADER, der Dorferneuerung oder der sogenannten Infrastrukturlinie ergeben.
Allen genannten Programmen ist gemein, dass zunächst von einer maximalen
Förderquote von 65 % ausgegangen werden muss.
In der Ihnen vorliegenden, zehnjährigen Investitionsplanung der Kämmerei
ist das Projekt „Skateanlage Billerbeck“ nur mit einer 100 %igen Förderung ohne
die Verwendung von Pauschalen berücksichtigt. Hintergrund ist, dass es sich bei
dieser Maßnahme um keine sogenannte Pflichtaufgabe handelt und die zur
Verfügung stehenden Pauschalen bereits anderweitig verplant sind und sich in
der Vergangenheit grundsätzlich darauf geeinigt wurde, Investitionen nicht über
die Aufnahme von Krediten zu finanzieren.
Dennoch ist natürlich auch der Verwaltung der Erhalt der Skateanlage
sehr wichtig. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann aus Sicht der
Verwaltung derzeit jedoch nur der o. g. Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
Im Auftrag Im
Auftrag In
Vertretung
Holger Dettmann Stefan
Holthausen Hubertus
Messing
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Allgemeiner
Vertreter
Bezug:
Finanzierung
Konzeptplanung:
Auszahlungen für Anlagen im Bau 08020.78550000
Planungskosten Sanierung Skatebahn und BMX Trail Inv.-Nr.: 080200040
Anlagen
(Nur Ratsinformationssystem):
Präsentation DSGN
Concepts – Vorstellung Konzeptplanung