Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.) Die Verwaltung wird beauftragt mit der Förderstelle der Bezirksregierung Münster abzustimmen, ob die für den Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) zugesagten Fördermittel in Höhe von 250.000 € auch zur Verfügung gestellt werden, wenn der Weg als Fahrradstraße ausgewiesen wird.

 

Sollten die für den Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) zugesagten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dieser Weg als Fahrradstraße ausgewiesen wird, ist die Straße entsprechend als Fahrradstraße auszuweisen und sodann unter dem Vorbehalt der Zusage der Anliegeranteile wie bislang angedacht auszubauen.

 

2.) Sollte die Ausweisung einer Fahrradstraße im Widerspruch zur Förderzusage stehen, wird die Verwaltung beauftragt mit der Förderstelle abzustimmen, ob die zugesagten Mittel für den Ausbau weiterer Wirtschaftswege zur Verfügung stehen. Sollten die zur Diskussion stehenden Fördermittel auch für den Ausbau der weiteren Wirtschaftswege zur Verfügung stehen, sind diese neben dem Anliegeranteil und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu verwenden und es ist nach Prioritätenliste vorzugehen.

 

3.) Punkt 2.) ist ebenfalls einschlägig, wenn die Anliegeranteile für den Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) trotz Ausweisung als Fahradstraße nicht erbracht werden.

 

4.) Der Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) wird, sofern Punkt 2.) oder 3.) einschlägig sind,  in der Priorität hinten angestellt. Ein mögliche Sanierung kann nach Abarbeitung der Prioritätenliste erneut beraten werden.   

 

5.) Werden die Anliegeranteile auch bei weiteren Wirtschaftswegen der Prioritätenliste nicht zur Verfügung gestellt, werden auch diese Wege hinten angestellt und es wird weiter nach Liste verfahren.

 


Sachverhalt:

 

Mit den Grundsatzbeschlüssen aus dem Jahr 2015 wurde die generelle Vorgehensweise für den Ausbau von Wirtschaftswegen festgelegt. Demnach sind ab dem Haushaltsjahr 2016 für die Wegesanierung im Außenbereich jährlich 200.000 € zu verplanen. Die besagte Summe setzt sich dabei aus einem zehnprozentigen Anliegeranteil, sowie aus einer Summe von 80.000 € welche über die Erhöhung der Grundsteuer A auf 81 Prozentpunkte gegenfinanziert ist und ansonsten aus allgemeinen Deckungsmitteln zusammen. Bei den zwischenzeitlich durch die Stadt ausgebauten Wirtschaftswegen wurde jeweils auf das oben geschilderte Finanzierungsmodell zurückgegriffen, größere Probleme gab es dabei in der Vergangenheit nicht.

 

Der hier betrachtete Wirtschaftsweg 562 (COE 114) wurde in jüngerer Vergangenheit vorrangig betrachtet, weil etwaige Fördermöglichkeiten zur Diskussion standen. Damals hatte man sich entschieden von der eigentlich festgelegten Reihenfolge in Bezug auf den Ausbau von Wirtschaftswegen abzuweichen, damit ein Förderantrag für einen Wirtschaftsweg gestellt werden kann, dessen Ausbau voraussichtlich große finanzielle Ressourcen beanspruchen wird.

 

Dies vorweg gestellt, wurde der hier betrachtete Ausbau des o.g. Wirtschaftsweges auch schon in den Sitzungen des Bezirksausschusses am 27.11.19 sowie abschließend im Rat am 10.09.2020 beraten. Damals wurde beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Förderantrag zu stellen um den Ausbau des entsprechend beratenen Abschnittes des Weges 562 (Coe 114- von Osthellen bis zur K 52) im Jahr 2021 durchzuführen.

 

Am 21.09.2020 wurden die Anlieger des zum Ausbau anstehenden Teilabschnitts dann zu einer Anliegerversammlung eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden das generelle Vorgehen (Grundsatzbeschluss) sowie der aktuelle Planstand zum angedachte Ausbau vorgestellt. Seitens der Anlieger wurde im Termin eine Verkehrsproblematik thematisiert. Konkret wurde der Wunsch geäußert eine Tempo-reduzierung festzusetzten. Verwaltungsseitig konnte der Wunsch nachvollzogen werden. Gleichwohl wurde bereits im Termin mitgeteilt, dass die Stadt Billerbeck bezogen auf den Eingriff in den fließenden Verkehr keine Zuständigkeit hat. Es wurde dennoch zugesagt entsprechende Gespräche mit den zuständigen Behörden (Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Coesfeld sowie dem Verkehrskommissariat der Polizei) zu führen. Aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit wurde der von den Anliegern vorgetragene Wunsch einer Verkehrsberuhigung jedoch nicht in Form eines weiteren Beschlussvorschlages aufgearbeitet. Gleichwohl wurden zwischenzeitlich mehrfach Gespräche mit den zuständigen Fachstellen geführt und es wurde um Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung gebeten. Per Mail teilte die Straßenverkehrsbehörde am 18.11.2020 mit, dass ein Geschwindigkeitsprotokoll veranlasst wurde um einen Überblick über die Verkehrslage zu erhalten. Im Zeitraum vom 09.11.2020 bis 16.11.2020 wurden in Höhe Osthellen 23 folgende Geschwindigkeitskennzahlen festgestellt:

 

  1. Fahrtrichtung Ludgerusweg:

·         maximale Geschwindigkeit von = 102 km/h

·         durchschnittliche Geschwindigkeit = 54 km/h

·         Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge = 67 km/h

·         Geschwindigkeitsüberschreitungen in % = 0,1

 

  1. Fahrtrichtung Osthellen:

·         maximale Geschwindigkeit von = 93 km/h

·         durchschnittliche Geschwindigkeit = 49 km/h

·         Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge = 63 km/h

·         Geschwindigkeitsüberschreitungen in % = 0,0

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde war das Geschwindigkeitsprotokoll unauffällig und es wurde keine Veranlassung zur Anordnung gesehen.

Weitere Gespräche haben dann dennoch zu dem Ergebnis geführt haben, dass im Bereich der Wohnbebauung Osthellen 5/13 und Osthellen 23 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h und die Beschilderung „Achtung Kinder“ angeordnet wurde. Bei dieser Anordnung wurde insbesondere Aspekten der Schulwegsicherung im Bereich Wiesmann und Middendorf (bei Wiesmann mit der Situation einer Kuppe und bei Middendorf mit den Kindern, die entlang des Wirtschaftsweges zur Bushaltestelle gehen) Rechnung getragen.

 

Eine der Anordnung entsprechende Beschilderung wurde verwaltungsseitig umgehend und ohne Verknüpfung zum angedachten Ausbau des Weges in Auftrag gegeben. Eine weitere Reduzierung des Tempos ist seitens der Straßenverkehrsbehörden nicht darstellbar. Die Stadt Billerbeck ist jedoch ergänzend gewillt, zusätzlich zur Temporeduzierung im Zuge des Wegeausbaus in den Bereichen ohne angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung sogenannte „Signalsteine“ an den Fahrbahnrändern einbauen, die ebenfalls zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen sollen.

 

Abb. 1: Ausschnitt aus der Verkehrssrechtlichen Anordnung gem. § 45 der StVO vom 10.03.2021 (siehe auch Anlage)

 

Neben den Gesprächen mit den zuvor genannten Behörden wurde auch regelmäßig Rücksprache mit der Förderstelle gehalten. Diese signalisierte dann Mitte März 2021, dass die Bewerbung der Stadt Billerbeck in 2021 durchaus Chancen für eine Bewilligung hätte.

 

Nachdem diese Informationen vorlagen, wurden die Anlieger angeschrieben. Mit dem Anschreiben vom 18.03.2021 (siehe Anlage) wurde gegenüber den Anliegern mitgeteilt, zu welchem Ergebnis die Gespräche mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden geführt haben, dass die Stadt gewillt ist auch Signalsteine zu installieren und dass die Bezirksregierung Münster einen etwaigen Förderzuschlag signalisiert hat. Ergänzend wurde erneut der zu erbringende Anliegeranteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten thematisiert. Insgesamt beziffern sich die Ausbaukosten auf ca. 538.000 €, sodass ein Anliegeranteil in Höhe von 53.800 € aufzubringen ist. Die Anlieger wurden mit dem Schreiben vom 18.03.2021 zudem dahingehend informiert, dass es für die Stadt Billerbeck unerheblich ist, wie die Aufteilung des Anliegeranteils unter den jeweiligen Anliegern erfolgt. Des Weiteren wurde seitens der Verwaltung für jeden Anlieger ein Vorschlag zur Bezifferung des individuellen Anteils vorgetragen.

 

Da der Bezirksregierung Münster kurzfristig gemeldet werden musste, dass der Förderantrag aufrechterhalten wird, war der Verwaltung sehr daran gelegen, zeitnah abzuklären, ob die finanzielle Anliegerbeteiligung zugesagt werden kann. Den Anliegern wurde insofern eine Frist zur Rückmeldung von zwei Wochen (bis 31.03.2021) eingeräumt. In diesem Zusammenhang wurde auch schon kommuniziert, dass der Förderantrag gegebenenfalls zurückgezogen werden muss, wenn der Anliegeranteil nicht aufgebracht wird bzw. dass dann zunächst die nach der Prioritätenliste vorrangig auszubauenden Wirtschaftswege auszubauen wären und der hier betrachtete Wirtschaftsweg erstmal zurückgestellt werden müsste, bis er laut Prioritätenliste an der Reihe wäre und auch die Finanzierung des städtischen Eigenanteils aus Haushaltsmitteln gesichert wäre. Gegenüber den Anliegern wurde mit besagtem Anschreiben auch erwähnt, dass auch bei einer positiven Förderzusage und in Abhängigkeit von der Höhe der Fördersumme noch zu prüfen ist, ob der verbleibende städtische Eigenanteil aus Haushaltsmitteln gesichert werden kann.

 

Nunmehr liegen mehrere schriftliche Stellungnahmen der betroffenen Anlieger vor. Diesen ist jeweils zu entnehmen, dass der notwendige Anliegeranteil nicht zur Verfügung gestellt wird. Die durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen gehen den Anliegern im Allgemeinen nicht weit genug. Anstatt der inzwischen angeordneten Temporeduzierung wird der Wunsch nach einer Reduzierung bis auf Tempo 50 km/h oder nach weiteren baulichen Anlagen zur Temporeduzierung formuliert. Der Ausbau des Wirtschaftsweges wird insofern endgültig mit einer Temporeduzierung bis auf Tempo 50 km/h verknüpft.

 

Aus Sicht der Verwaltung muss die bereits angeordnete Reduzierung auf Tempo 70 km/h bereits als Erfolg gewertet werden. Da die notwendigen Anliegeranteile jedoch unmissverständlich mit einer weiteren Temporeduzierung verbunden wurden, ist kurzfristig die Idee entstanden, das betrachtete Teilstück als Fahrradstraße auszuweisen.

 

Über das betrachtete Teilstück verläuft der Ludgerus Wanderweg sowie die Sandstein-Radroute, sodass eine Ausweisung als Radweg grundsätzlich denkbar wäre und auch argumentativ gegenüber anderen Wegen zu vertreten ist. Mit der Ausweisung einer Fahrradstraße ist der Einschätzung des städtischen Ordnungsamts folgend eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf bis zu Tempo 30 km/h vorstellbar. Zudem könnte die Nutzung des Weges den Anliegern und den landwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten werden.

 

In der vergangenen Woche wurde am 13.04.2021 seitens der Förderstelle telefonisch mitgeteilt, dass die Stadt Billerbeck bezüglich der Bewerbung um Fördermittel zum Ausbau des Abschnittes des Weges 562 (Coe 114- von Osthellen bis zur K 52) mit einem positiven Förderbescheid rechnen kann. Konkret wurden 250.000 € in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund verschärft sich aus Sicht der Verwaltung der geschilderte Sachverhalt und die Notwendigkeit zur kurzfristigen Beschlussfassung. Mit dem beigefügten Beschlussvorschlag wird zunächst versucht die kommunizierten Anliegerwünsche mit der Förderkulisse und dem grundsätzlichen Vorgehen beim Ausbau von Wirtschaftswegen in Einklang zu bringen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, sollte wie unter Punkt 2.) geschildert agiert werden, damit die zugesagten Fördermittel auch verbaut werden können.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Holthausen                                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:            Bezirksausschuss                                         24.11.2015

                         Bezirksausschuss                                         27.11.2019

                         Bezirksausschuss                                         25.08.2020

                         Rat                                                                     10.09.2020

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: