Sachverhalt:
Am 25.06.2020 wurde beschlossen, die Anschaffung von Mehrwegwindeln nach
Einreichung der Originalkaufbelege für Mehrwegwindel bei gleichzeitigem
Verzicht auf ein zusätzliches
bezuschusstes Windelvolumen mit maximal 150 € (50 % der eingereichten
Belege) zu bezuschussen. Der Antrag kann einmalig bis zum 3. Lebensjahr des
Kindes gestellt werden.
Bislang wurden bei der Stadtverwaltung im Jahr 2020 fünf Anträge für
einen Zuschuss eingereicht. Hiervon war ein Antrag für ein erstgeborenes Kind
und vier für das 2. Kind. Alle Anträge wurden mit Belegen von mehr als 300 €
eingereicht und konnten mit einem Höchstzuschuss von 150 € bezuschusst werden.
Lediglich ein Antrag wurde anteilig gekürzt, da zunächst ein Windelgefäß
genutzt wurde. In 2020 wurden Zuschüsse von insgesamt 725,00 € ausgezahlt.
Es konnte festgestellt werden, dass auch beim 2. Kind weiterhin
Anschaffungskosten für Saugeinlagen oder Nachkäufe an Windelüberhosen
entstehen. Da der Antrag für die Bezuschussung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
gestellt werden kann, ist somit ein entsprechender Zeitraum gegeben, um
entsprechende Belege zu sammeln.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen zunächst abzuwarten, welche Anträge
bis 2022 eingereicht werden, um eine eventuelle Anpassung der Bedingungen mit
mehr Zahlen belegen zu können. Bei neuen Erkenntnissen wird verwaltungsseitig
ein neuer Bezuschussungsvorschlag erarbeitet.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen: