Betreff
Abstimmung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Coesfeld mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 Schulgesetz NRW
Vorlage
FBZD/069/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Im Rahmen der gem. § 80 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Abstimmung werden gegen die Schulentwicklungsplanung  der Stadt Coesfeld keine Einwendungen erhoben.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 80 Schulgesetz NRW muss eine Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern abgestimmt werden. Der Stadt Billerbeck wurde als Schulträger die Schulentwicklungsplanung (Fortschreibung 2006/2007 Sekundarstufe) der Stadt Coesfeld zugeleitet. Ziel der Abstimmung soll sein, dass im Gebiet eines oder mehrerer Schulträger eine Ausstattung mit allen Schulformen gesichert wird.

 

Der Schulentwicklungsplan der Stadt Coesfeld ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Verwaltungsseitig werden nach vorläufiger Prüfung des vorliegenden Planes keine Einwendungen gegen den Schulentwicklungsplan der Stadt Coesfeld gesehen.

Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung mündlich erläutert.

 

 

 

I. A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Schulentwicklungsplanung der Stadt Coesfeld für den Bereich der Sekundarstufe