Sachverhalt:
Gemäß § 80 Schulgesetz NRW muss eine Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern abgestimmt werden. Der Stadt Billerbeck wurde als Schulträger die Schulentwicklungsplanung (Fortschreibung 2006/2007 Sekundarstufe) der Stadt Coesfeld zugeleitet. Ziel der Abstimmung soll sein, dass im Gebiet eines oder mehrerer Schulträger eine Ausstattung mit allen Schulformen gesichert wird.
Der Schulentwicklungsplan der Stadt Coesfeld ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Verwaltungsseitig werden nach vorläufiger Prüfung des vorliegenden Planes keine Einwendungen gegen den Schulentwicklungsplan der Stadt Coesfeld gesehen.
Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung mündlich erläutert.
I. A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Schulentwicklungsplanung der Stadt Coesfeld für den Bereich der Sekundarstufe