Betreff
Antrag zur Teilnahme am LEADER-Wettbewerbsverfahren
Vorlage
FBPB/178/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Die Stadt Billerbeck bewirbt sich im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes gemeinsam mit der Stadt Coesfeld und den Gemeinden Havixbeck, Rosendahl und Nottuln am Wettbewerb des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vergabe des Status „LEADER-Region“ für die Förderperiode 2007 bis 2013.

 

2.     Die zur Mitfinanzierung notwendigen Mittel in Höhe von 45.714,30 € pro Jahr (insgesamt 228.571,40 €) zuzüglich Umsatzsteuer werden bereitgestellt, wobei die kommunale Eigenmittel ersetzende projektbezogene Einwerbung privater Mittel angestrebt wird.

 

3.     Im Fall eines Erfolges der Bewerbung wird die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld mit der Durchführung des Regionalmanagements für den Zeitraum 2007 bis 2013 beauftragt. Zur Durchführung des Regionalmanagements wird die wfc hautamtlich tätiges Personal beschäftigen und die notwendigen Sachmittel zur Verfügung stellen. Zur Finanzierung des dadurch entstehenden Aufwandes, der nachträglich jährlich durch die wfc nachzuweisen ist, wird der wfc aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ein Anteil von bis zu 15 % zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die Städte und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Nottuln, Havixbeck und Rosendahl haben im Jahr 2005 die Initiative ergriffen, um mit Unterstützung des Amtes für Agrarordnung Coesfeld ein Konzept zur integrierten ländlichen Entwicklung (ILEK) zu erarbeiten. Das Gebiet der ‚Region Baumberge’ ist sowohl durch Verwaltungsgrenzen als auch durch naturräumliche Grenzen festgelegt. Bestimmend bei der Abgrenzung war zudem die traditionell gute und über lange Jahre weiter gewachsene Zusammenarbeit der fünf Partnerkommunen.

 

Besondere Potenziale besitzt die ‚Region Baumberge’ im Bereich der Natur und Landschaft. So verfügt die Region beispielsweise über 40 ausgewiesene Schutzgebiete, darunter FFH- und Vogelschutzgebiete, weitere Naturschutz- sowie Landschaftsschutzgebiete. Eine Vielzahl von Schlössern und Burgen, Kirchen, historischen Ortskernen und Mühlen bilden außerdem sehenswerte kulturhistorische Besonderheiten. Diese landschaftlichen und kulturellen Reize schaffen eine besonders gute Basis für die touristische Nutzung der Region. Verschiedene, zielgruppengerechte Nutzungsangebote für Wanderer, Radfahrer, Reiter oder Inlineskater sind bereits gemeinsam umgesetzt worden oder befinden sich in der Planung. Im Rahmen der ‚Touristischen Arbeitsgemeinschaft Feriengebiet Baumberge’ ist die Zusammenarbeit der fünf Kommunen bereits erfolgreich institutionalisiert worden. Gefördert durch die Erstellung des ILEK konnte das Interesse auch auf die weitergehende überregionale bzw. internationale tourismusbezogene Zusammenarbeit mit den Niederlanden gerichtet werden.

 

Unter Einbezug einer Vielzahl von Akteuren konnte durch die dialogorientierte Arbeit des ILEK eine Reihe regionaler Stärken und Schwächen offengelegt werden. Darauf basierend wurden gemeinsam drei Themenfelder erarbeitet, die den Rahmen dazu bilden, positive Ansätze zu nutzen und die noch existierenden Mängel zu beseitigen. Die Region wird sich dabei auf folgende Bereiche konzentrieren:

 

o   Innenstadt, Dorfentwicklung und Kultur

o   Tourismus und Marketing

o   Land- und Forstwirtschaft, Natur und Landschaft

 

Eine Reihe von Projektansätzen, die im Rahmen des ILEK herausgearbeitet worden sind, greifen die genannten Überlegungen auf. Besondere Priorität für die operative Umsetzung haben dabei die erarbeiteten Leitprojekte.

 

 

Bewerbung der Baumberge-Region im Rahmen des LEADER-Wettbewerbs-verfahrens

 

Die Passfähigkeit der bis hierhin erarbeiteten, handlungsorientierten Projektentwürfe mit den derzeit bekannten Statuten der zukünftigen LEADER-Förderung ("Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“) bildet den Hintergrund dafür, sich als ‚Region Baumberge’ an dem anstehenden Ausschreibungsverfahren um den Status als LEADER-Region zu bewerben. In ihrem gemeinsamen ILEK-Lenkungsgruppentreffen haben die fünf Bürgermeister gemeinsam mit wfc-Geschäftsführer Klaus Ehling ihre Absicht bekundet, sich um die LEADER-Förderung für die Förderphase 2007–2013 zu bewerben.

 

Mit der LEADER-Förderung, die sich aus öffentlichen Finanzierungsmitteln der EU und der jeweiligen Bundesländer sowie der Regionen zusammensetzt, sollen Regionen unterstützt werden, die vielen Ideen aus Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft im Rahmen einer abgestimmten Entwicklungsstrategie zu bündeln und projektbezogen umzusetzen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können in Nordrhein-Westfalen bis zu 12 Regionen gefördert werden. Pro Region werden, verteilt über den Zeitraum von sieben Jahren, maximal 1,6 Mio. Euro nicht rückzahlbare, öffentliche Zuschüsse bereitgestellt. Den öffentlichen Mitteln muss in den Regionen selbst eine Finanzierung in gleicher Höhe gegenüberstehen. Dabei ist sowohl der Einsatz öffentlicher Gelder wie auch von Drittmitteln möglich. Selbst eine Einbindung anderer Fördertöpfe, die nicht mit EU-Mitteln gespeist werden, ist möglich. So können beispielsweise private Mittel aus der Wirtschaft oder durch Stiftungen in öffentliche Mittel umgewandelt werden und somit dem regionalen Finanzierungsanteil zur Verfügung stehen.  Zu beachten ist, dass bei der konkreten Förderung von Projekten die Leader-Förderung nur für die Nettokosten gewährt wird, sodass der eigentliche Fördersatz dann nur bei ca. 42 % liegen wird. 

Insgesamt ergibt sich durch die LEADER-Förderung ein gesicherter Finanzierungsrahmen von max. 3,2 Mio. Euro zuzügl. Umsatzsteuer für die Umsetzung entsprechender Projekte in der Region.

 

Die Auswahl der neuen LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen erfolgt im Sommer des Jahres durch einen Wettbewerb der besten Konzepte. Nach Informationen des federführenden MUNLV ist davon auszugehen, dass sich 20 bis 25 Regionen innerhalb Nordrhein-Westfalens um den Status als LEADER-Region bewerben werden.

 

Die Bewerbungsabsichten der Bürgermeister der Baumberge-Region sind mit der Überzeugung verbunden, im Rahmen des integrierten LEADER-Ansatzes und einer gesicherten Finanzierungsgrundlage über einen Zeitraum von sieben Jahren eine strategische Vernetzung der oben genannten Themenfelder und Projekte besser vorantreiben zu können als durch eine auf Einzelmaßnahmen ausgerichtete Projektförderung. Die Bearbeitung vernetzter und komplexer Projekte kann durch die Mittelzuweisung über die LEADER-Förderung intensiviert werden. Im Endeffekt würde dies eine besonders hohe Qualität und Nachhaltigkeit der Vorhaben sicherstellen. Zudem ist die Bereitschaft aus der Region, sich finanziell oder ideell in Projekte mit hoher Ausstrahlungskraft einzubringen, als besonders hoch einzuschätzen.

 

 

Weitere Verfahrensschritte

 

Nach der erfolgten Absichtserklärung durch die Bürgermeister der fünf Kommunen und der noch ausstehenden Beschlussfassung durch die jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte wird das Institut für Regionalmanagement (IfR) einen detaillierten Antrag für die Bewerbung als LEADER-Region Baumberge, gemäß den Vorgaben des NRW-Programms Ländlicher Raum, erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen in enger Vereinbarung mit einer Steuergruppe, welche die Inhalte und Schwerpunkte des Antrages abstimmt. Nach einer erfolgreichen LEADER-Bewerbung würde die Steuerungsgruppe durch eine erweiterte lokale Aktionsgruppe (LAG) abgelöst, in der wichtige Akteure zur strategischen Planung und Umsetzung des LEADER-Prozesses als eine Art Vorstand zusammen arbeiten.

 

Begleitet werden soll das Antragsverfahren durch eine intensivierte Öffentlichkeitsarbeit, in deren Rahmen das LEADER-Konzept gemeinsam mit Akteuren der Region vorgestellt werden soll. Neben dem Binnenmarketing soll auch eine Vorstellung des regionalen Konzeptes gegenüber Akteuren auf Ebene der Landespolitik und –verwaltung stattfinden. Zudem soll frühzeitig im Bewerbungsprozess versucht werden, mit verschiedenen regionalen Akteuren Möglichkeiten zur Aufbringung regionaler Eigenmittel zu eruieren, darunter insbesondere private Mittel.

 

Die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH wird in die weiteren Verfahrensschritte der fünf Kommunen eng mit einbezogen. Nach einer erfolgreichen LEADER-Bewerbung würde nach Absicht der Bürgermeister der wfc die Rolle des Regionalmanagements übertragen. Im Rahmen des strukturellen Aufbaus einer LEADER-Region ist das Regionalmanagement, das eine Geschäftsstelle für die Belange der Antragsteller und Träger einzelner Projekte ist, ein festgeschriebener Bestandteil. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Installation der Geschäftsstelle für das Regionalmanagement bei regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften bewährt. Im Rahmen eines Expertenworkshops am 5. März 2007 in Havixbeck berichtete Regionalmanager Martin Müller von der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH von seinen Erfahrungen. Äußerungen durch ranghohe Mitarbeiter im MUNLV unterstreichen zudem die Sympathie von ministerialer Seite für derartige Lösungen auch in Nordrhein-Westfalen. Als vorteilhaft werden dabei vor allem die Overheadfunktion mit der Nähe zu einer Vielzahl wichtiger regionaler Akteure sowie die Orientierung an der Schaffung zusätzlicher regionaler Wertschöpfung und Arbeitsplätze angesehen.

 

 

Finanzierungsvoraussetzungen zur kommunalen Beschlussfassung

 

Im Rahmen der LEADER-Förderung können, bedingt durch die Kofinanzierung aus Finanzierungstöpfen des Landes NRW und der EU, die bereitgestellten Eigenmittel für die Umsetzung von Projektmaßnahmen verdoppelt werden. Es handelt sich bei den Kofinanzierungsmitteln des Landes und der EU, die je Region max. 1,6 Mio. Euro betragen und für den Zeitraum von 2007 bis 2013 garantiert werden, um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Auf Seiten der Region setzt die Bereitstellung Kofinanzierungsmittel voraus, dass die entsprechende Summe zu gleichen Teilen aufgebracht wird. Dies muss auch im Projektantrag sichergestellt werden.

 

Bezogen auf einen Zeitraum von sieben Jahren beträgt in der Region Baumberge das durchschnittliche jährliche Finanzierungsvolumen aus Eigenmitteln 228.571,4 Euro. Legt man eine gleichmäßige Verteilung der Mittel auf die fünf Gemeinden zu Grunde, beträgt das durchschnittliche jährliche Finanzierungsvolumen je Kommune 45.714,3 Euro. Alle Angaben berücksichtigen nicht die Umsatzsteuer. Die neuen Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung sehen im Gegensatz zur bisherigen Förderpraxis vor, dass regionale Eigenmittel teilweise oder zu ganzen Teilen durch private Mittel ersetzt werden können.

 

Mit der Erstellung des Antrages für die LEADER-Bewerbung durch das IfR entstehen Gesamtkosten in Höhe ca. 8.000,- Euro (brutto). Aus Gründen der strukturpolitischen Bedeutsamkeit einer erfolgreichen Bewerbung sieht sich die wfc dazu im Stande, sich an den entstehenden Kosten mit einem Beitrag von insgesamt 3.000 Euro Eigenleistung zu beteiligen. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der übrigen Kosten entfallen auf jede der Kommunen dementsprechend ca. 1.000,- Euro.

 

Vor der gemeinsamen Antragstellung ist daher über die Bereitstellung der Mittel in der genannten Größenordnung für den zu leistenden Kofinanzierungsbeitrag sowie die Antragserarbeitung durch das IfR durch die Stadt- und Gemeinderäte zu entscheiden. Ein einstimmiges Votum in den fünf Kommunen ist Voraussetzung für die Aufnahme weiterer Arbeiten.

 

 

Ausblick

 

Mit Blick in die Zukunft gilt es in der ‚Region Baumberge’ vor allem solche Vorhaben zu realisieren, die dazu beitragen, regionale Wertschöpfung in dem Entwicklungsprozess zu verankern und Multiplikatorwirkungen zu erzeugen. Dabei könnte der LEADER-Status der ‚Region Baumberge’ einen wichtigen Katalysatoreffekt für die Ausweitung regionaler Kooperationsstrukturen von Akteuren mit sehr unterschiedlichem Erfahrungshintergrund sowie für mehr internationale Kooperationen in der ‚Region Baumberge’ und im gesamten Kreis Coesfeld haben.

 

 

Die Grundlage für diese Vorlage wurde einheitlich für alle 5 Städte und Gemeinden von der wfc entworfen. Herr Masurek von der wfc wird in der Sitzung neben der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass spätere Maßnahmen einzeln zu beantragen sind. Ist eine Kommune nicht in der Lage, die erforderliche Kofinanzierung sicherzustellen, ist sie nicht verpflichtet, eigene Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Hier könnten die EU-Mittel auch für Projekte in den anderen Kommunen verwendet werden, wobei die Entscheidung, welche Vorhaben umgesetzt werden sollen, in der lokalen Aktionsgruppe zu treffen sein wird.  

 

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: bei gleichmäßiger Verteilung der Mittel auf alle Kommunen ergibt sich für die Jahre 2007 bis 2013 ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 320.000,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer                                                                                                   

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:     zukünftige Haushalte, private Mittel

                                                                      und sonstige Förderungen                        

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen: