Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. März 2007 hier: Subventionen für Familien bei der Veräußerung von Baugrundstücken
Vorlage
FBPB/181/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

keiner


Sachverhalt:

 

Durch Beschluss des HFA vom 24.04.2007 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, welche Subventionen für Familien bei dem Erwerb eines Baugrundstückes in den Nachbargemeinden gewährt werden.

 

Bei der Recherche wurde festgestellt, dass schwerpunktmäßig unterschiedliche finanzielle Förderungsmodelle Anwendung finden. Darüber hinaus werden vereinzelt Familien bei der Vergabe von Grundstücken bevorzugt berücksichtigt.

Neben einer Darstellung der Förderungsmöglichkeiten in den Nachbargemeinden schließen sich im Folgenden ebenfalls einige Ausführungen zu interessanten Modellen anderer Kommunen an.

 

Gemeinde Nottuln:

 

Die Gemeinde Nottuln gewährt beim Erwerb eins Baugrundstücks von der Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln (GIG) aus dem Wohngebiet Steveraue (Appelhülsen) die so genannte „Nottulner Eigenheimzulage“. Hierbei handelt es sich um ein Bonussystem mit einer Laufzeit von 8 Jahren ab Bezug des Hauses. Zusätzlich zu einem jährlichen Grundbetrag von 600 € werden pro Kind und Jahr 300 € ausgezahlt. Sofern weitere Kinder innerhalb der 8 Jahre dazukommen, werden auch für diese Kinder 300 € jährlich gewährt. Als Obergrenze der jährlichen Förderung werden 3 % des Kaufpreises festgelegt. Bei einer Veräußerung des Objektes bzw. Wegzug der Familie erlischt der Förderanspruch.

 

Gemeinde Rosendahl:

 

In der Gemeinde Rosendahl erfolgt eine Förderung in vollem Umfang bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr wird je Kind ein Kaufpreisnachlass von 2.500 € gewährt. Sofern innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss weitere Kinder geboren werden, werden auf Antrag je Kind weitere 2.500 € aus der Kaufpreiszahlung erstattet. Sofern das bebaute Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss veräußert wird, sind sowohl der Kaufpreisnachlass sowie eventuell gezahlte Erstattungen zurückzuzahlen.

 

Gemeinde Havixbeck:

 

In der Gemeinde Havixbeck erfolgt die finanzielle Förderung ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für jedes Kind wird ein Preisnachlass von 5,- €/m ² auf den Kaufpreis gewährt.

 

Gemeinde Altenberge:

 

Im Gegensatz zu den anderen Kommunen erfolgt in Altenberge keine finanzielle Förderung der Familien. Unterstützung wird bauwilligen Familien insofern zuteil, dass sie bei der Vergabe von Erbbaugrundstücken bevorzugt berücksichtigt werden.

 

Stadt Coesfeld:

 

Die Stadt Coesfeld hat in den vergangenen Jahren über eine finanzielle Begünstigung bauwilliger Familien nachgedacht, allerdings wurde dieses durch den Rat abgelehnt. Eine „finanzielle“ Unterstützung wird Familien im Einzelfall insofern zuteil, dass der Kaufpreis nicht, wie sonst üblich, einen Monat nach Vertragsabschluss fällig ist, sondern gegebenenfalls in zwei Raten oder zu einem späteren Termin gezahlt werden kann.

 

Die Nachbarkommunen Gemeinde Laer und Stadt Dülmen gewähren keine finanzielle oder anderweitige Unterstützung.

 

Weitere interessante Förderprogramme finden jedoch in den folgenden Gemeinden Anwendung. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass diese sich aufgrund grundlegend anderer Standortfaktoren vermutlich nicht auf die Stadt Billerbeck übertragen lassen.

 

Gemeinde Heiligengrabe (Nähe Berlin):

 

Die Gemeinde Heiligengrabe hat zur Förderung der Familien ein Förderprogramm in Form eines Darlehns entwickelt. Bei einer Investition von über 75.000 € wird ein Darlehn von 8.000 € gewährt. Zusätzlich erhält man pro Kind ein Zusatzdarlehn von 2.000 €. Die Darlehn sind für die ersten zehn Jahre zins- und tilgungsfrei. Ab dem 11 Jahr sind jährlich 1.000 € zu tilgen bei einer Verzinsung von einem Prozentpunkt über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB.

Eine Besonderheit besteht darin, dass das Darlehn in einen Zuschuss umgewandelt werden kann. Für jedes Kind würden jährlich 500 € erlassen, so dass eine Familie mit 3 Kindern bei einem Darlehen von 14.000 € nichts zurückzahlen müsste.

Sofern ein gemeindeeigenes Grundstück erworben wird, ermäßigt sich darüber hinaus der Kaufpreis pro Kind um 10 %.

 

 

Gemeinde Kriftel (Nähe Frankfurt, Grundstückskaufpreis ca. 500 €/m²):

 

Die Gemeinde Kriftel bietet eine der höchsten Förderungen für Familien mit Kindern in Form von Zinszuschüssen für aufgenommene Darlehn. Bei einem Kind im Haushalt wird ein jährlicher Zinszuschuss von 3.600 € gezahlt, der sich pro Kind um 600 € erhöht und auf die Dauer von 15 Jahren gezahlt wird.

 

Gemeinde Spangenberg (Hessen, Grundstückspreis ca. 50 €/m²):

 

Die Subvention in Spangenberg erfolgt nicht durch finanzielle Zuschüsse. Pro Kind werden 50 m² Bauland an die Familie „verschenkt“.

 

Abschließend ist zu bemerken, dass es sich bei dem für das Neubaugebiet Sandbrink festgesetzten Kaufpreis von 110 €/m² aus Sicht verschiedener Nachbarkommunen um einen äußerst „günstigen“ Kaufpreis handelt. Aufgrund der guten Infrastruktur in Billerbeck wurde es daher als nicht unbedingt erforderlich angesehen, weitere Vergünstigungen vorzunehmen.

 

i. A.                                         i. A.

 

 

 

Jutta Greving                        Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des HFA vom 24.04.2007, TOP 3 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                     ./.      

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: