Betreff
Nachtabsenkung der städtischen Beleuchtung
Vorlage
FBPB/189/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die bisherige Regelung der Straßenbeleuchtung wird beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 27. März 2007 fragte Herr Kortmann an, ob es möglich sei, die städtische Beleuchtung bereits zu Beginn der Einschaltung auf einen einlampigen Betrieb (Nachtabsenkung) umzustellen.

 

Verwaltungsseitig wurde Kontakt mit der RWE aufgenommen.

Nach Auskunft der RWE ist ein einlampiger Betrieb grundsätzlich möglich. Z. B. haben die Gemeinden Rosendahl und Nottuln auf einen einlampigen Betrieb umgestellt. Die Gemeinde Rosendahl hat diese Umstellung im Jahre 2005 vorgenommen, Bürger haben sich über die geringere Ausleuchtung nicht beschwert.

 

Für die Umstellung in Billerbeck würden etwa 1.428,00 € Umstellungskosten entstehen, ggf. würde die RWE diese übernehmen.

Die Kostenersparnis wird nach Ermittlungen der RWE bei etwa 9.000,00 € im Jahr liegen. Im Hinblick auf die jährlichen Gesamtkosten wäre dies eine Ersparnis von etwa 7,6 %. Auf die reinen Stromkosten gesehen wäre es eine Ersparnis von etwa 25,1 %.

 

Folgendes ist zu bedenken:

 

-    Durch diese Umstellung sind die auszuleuchtenden Bereiche recht dunkel

-    Die derzeitige Beleuchtung entspricht schon heute nicht der DIN 13201,

     die aber nicht zwingend vorgeschrieben ist (nur eine Empfehlung)

-    Die Reduzierung der Beleuchtung ist im Hinblick auf Gefahrenstellen mit Straßen   NRW abzustimmen

-    In einigen Fällen ist zu klären, ob und mit welchem Aufwand Sonderbeleuchtungen, z. B. die Weihnachtsbeleuchtung oder Anstrahlung von Gebäuden, geschaltet werden können, damit sie nicht die ganze Nacht durchleuchten, da es keine Abend- und Frühphase mehr gibt

-    bei einem Ausfall der Glühlampe würde außerdem die gesamte Straßenleuchte komplett ausfallen, wogegen heute die zweite Glühbirne während der Abend-/ Frühphase (bis 23:00 Uhr und ab 6:00 Uhr) weiter leuchtet.

 

Des Weiteren wäre durch die geringere Ausleuchtung die Sicherheit gefährdet.

 

Im Falle einer Umstellung wäre es ratsam, diese im Sommer durchzuführen, da die geringere Beleuchtung dann nicht sofort negativ wahrgenommen wird.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte die bisherige Regelung beibehalten werden.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Jürgen Janowski                       Gerd Mollenhauer                            Marion Dirks

Sachbearbeiter                         Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates vom 27. März 2007, TOP 9.4 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                   -,---                    

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: