Sachverhalt:
Auf Initiative der Wolfgang-Suwelack-Stiftung wurde im vergangenen Jahr ein Antrag auf Erteilung einer Zuwendung aus dem Sonderprogramm „Jüdische Friedhöfe“ aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Da das Programm unter dem Programmteil C „Kommunale Denkmalpflegemaßnahmen“ läuft, musste die Stadt Billerbeck als Antragstellerin auftreten.
Durch den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 26.04.2007 wurde eine Anteilsfinanzierung von 61 % (Höchstbetrag 12.500 € bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 20.600 €) gewährt. Zuwendungsempfängerin ist die Stadt Billerbeck.
Da die Stadt Billerbeck den Antrag auf Initiative der Wolfgang-Suwelack-Stiftung gestellt hat und diese sich auch zur Übernahme des städtischen Eigenanteils bereiterklärt hat, soll auch die Durchführung der Restaurierung durch die Stiftung übernommen werden. Um die Weitergabe der Fördermittel zu ermöglichen und auch die dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung der Fördermittel zu gewährleisten, wurde ein Zuwendungsvertrag mit der Wolfgang-Suwelack-Stiftung abgeschlossen. Dieses Verfahren wurde nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster als Bewilligungsbehörde in vergleichbaren Fällen in den vergangenen Jahren bereits angewandt und auch anerkannt.
Die Durchführung der Maßnahme wird zeitnah beginnen und voraussichtlich spätestens im September abgeschlossen sein. Es wird lediglich eine Restaurierung und Konservierung der Grabsteine erfolgen, es ist kein Ersatz oder keine Rekonstruktion fehlender Elemente vorgesehen.
Des Weiteren wurde durch die Jüdische Gemeinde Münster ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Veränderung der Einfriedigung des jüdischen Friedhofs gestellt. Der in großen Teilen beschädigte Jägerzaun soll dabei durch einen Drahtgitterzaun ersetzt werden. Dieser soll optisch dem Eingangstor entsprechen. Durch den Bau soll die im vergangenen Jahr durchgeführte gelungene Umgestaltung des Vorplatzes und Eingangsbereiches ergänzt werden und ein ansprechendes einheitliches Gesamtkonzept entstehen. Sofern das Benehmen durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege zur Errichtung des Zaunes hergestellt wird, kann die denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Stadt Billerbeck als Untere Denkmalbehörde erteilt werden.
Diese Ausführungen dienen der Information, ein Beschluss ist nicht zu fassen.
i. A. i. A.
Jutta Greving Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin