Betreff
Antrag zur Teilnahme am LEADER-Wettbewerbsverfahren
Vorlage
FBPB/194/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Der Rat der Stadt Billerbeck beauftragt die Verwaltung, an der Bewerbung der ILEK-Region Baumberge zur Leader-Region mitzuwirken.

2.     Die Stadt Billerbeck tritt der zur gründenden Lokalen Aktionsgruppe (LAG) bei. Die Zusammensetzung der LAG und die Geschäftsordnung, die die LAG sich geben muss, wird dem Rat vorgelegt.

3.     Die Stadt Billerbeck übernimmt gemeinsam mit den anderen Baumberge-Gemeinden die Co-Finanzierung für ein Regionalmanagement. Der Umfang des Regionalmanagements wird festgelegt, wenn die Bewerbung erfolgreich verlaufen ist.

4.     Die Stadt Billerbeck trägt die lokale Entwicklungsstrategie mit und wird alles daran setzten, die Kofinanzierung sicherzustellen. Die für die einzelnen Projekte zu sichernden Eigenmittel sind von den jeweiligen Projektträgern aufzubringen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des HFA vom 31. Mai wurde lange über die mögliche LEADER-Bewerbung diskutiert. Schließlich wurde die Entscheidung über diesen Punkt auf den 11. Juni vertagt.

 

Verwaltungsseitig wurde eine ergänzende Verwaltungsvorlage zugesagt. Insbesondere sollten dezidierte Aussagen zur Finanzierung getroffen werden, zu den Aufwendungen für die lokale Aktionsgruppe/Regionalmanagement und zu dem Beratungsstand in den anderen Gemeinden.

 

Nach den im HFA geführten Diskussionen soll hier zunächst nochmals kurz dargelegt werden, wie die Leader-Förderung grundsätzlich einzuordnen ist.

In der letzten Förderperiode wäre eine Bewerbung der Region Baumberge aussichtslos gewesen, es wurden damals nur drei Regionen in NRW mit einer Förderung bedacht.

 

Der neue Ansatz der Leader-Förderung geht von ganz anderen Voraussetzungen aus. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden voraussichtlich für die Auswahl von 10 – 12 Leader-Regionen ausreichen, womit nach Aussage des Ministeriums ca. 60 % der Fläche des ländlichen Raumes abgedeckt werden. Das heißt, wer sich hier nicht bewirbt, könnte den Anschluss verlieren.

Voraussetzung überhaupt für einen Leader-Antrag ist, dass ein regionales Entwicklungskonzept vorliegt, das bestimmte Punkte abgearbeitet hat. Mit der Aufstellung des ILEK Baumberge wurde erst die Basis für eine Leader-Bewerbung geschaffen. Nun ist es ein relativ geringer Aufwand, auf Basis des ILEK eine Leader-Bewerbung zu erstellen.  

 

Berücksichtigt man nun die vom Land NRW formulierten Ziele der Leader-Förderung, ist eine Fortsetzung des begonnenen Prozesses durch eine Leader-Bewerbung eine logische Konsequenz. So wird zum Beispiel ausgeführt:

„Die Leader-Förderung setzt die Regionalen Entwicklungskonzepte in den Regionen um.“

„Die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum sollen gestärkt werden.“

„Die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe sollen erhalten, regeneriert und gesichert werden.“

 

Das sind natürlich zunächst recht vage Aussagen, die mit Leben erfüllt werden müssen. Doch bietet sich hier die fast einmalige Chance eine grundsätzliche Förderzusage für Projekte in unserer Region zu erhalten. In bestimmten Programmen, insbes. der Dorferneuerung (aus der auch in Billerbeck öffentliche und private Projekte finanziert wurden und weiterhin finanziert werden können) werden die Leader-Regionen vorrangig bedient. Das wird im Ergebnis dazu führen, dass andere Antragsteller wahrscheinlich gar nicht mehr bedient werden können, da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind und ca. 60 % der Gemeinden im ländlichen Raum Leader-Regionen sein werden. Hier wird die Abkürzung Leader demnächst sicherlich auch gut aus dem Englischen übersetzt werden können, die Leader-Regionen werden in NRW eine Führungsrolle einnehmen, alle anderen werden verlieren.

 

Eine klare Aussage ist auch, dass der regionale Ansatz auch für sonstige Förderquellen eine besondere Bedeutung hat. Auch in der Städtebauförderung genießen die „Regionalen“ Vorrang vor allen anderen Projekten. Das wurde bei den Projekten, die in unserer unmittelbaren Nähe im Rahmen der Regionale „links und rechts der Ems“ realisiert wurden mehr als deutlich. Für unsere grundsätzlich förderfähigen Anträge war dann kein Geld mehr da. Mit dem Qualitätsmerkmal Leader-Region wird der Nachweis des regionalen Ansatzes geführt und die Chance auf Förderungen in anderen Förderbereichen deutlich erhöht.

 

Zusammenfassend kann und muss man feststellen, dass die Auswahl als Leader-Region der Türöffner für die Einwerbung öffentlicher und privater Mittel ist.

 

Bewirbt sich die Region Baumberge als Leader-Region muss sie wie bei jeder anderen Förderung oder jedem anderen Wettbewerb auch bestimmte Spielregeln einhalten, die das Land vorgibt.

So muss eine Aussage gemacht werden, dass die Kofinanzierung sichergestellt wird. Da eine lokale Aktionsgruppe (LAG) noch nicht besteht und natürlich auch noch nicht feststeht, welche Projekte umgesetzt werden können und sollen, können zum heutigen Zeitpunkt nur die beteiligten Städte und Gemeinden eine Absichtserklärung abgeben. Das Land fordert mindestens einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass die Gebietskörperschaften die lokale Entwicklungsstrategie mittragen und alles daran setzen, die Kofinanzierung sicherzustellen.  

 

Bei der späteren Umsetzung von Projekten bestehen viele Möglichkeiten die Kofinanzierung zu sichern. So führt das Land NRW selber aus, dass die „Beihilfeintensität in Abhängigkeit von den Maßnahmen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben“ betragen kann. Spenden, sonstige Zuwendungen Dritter …. können außerdem in öffentliche Gelder umgewandelt werden.

Da das Förderstellenmodell zur Anwendung kommt, das besagt, dass für jedes Projekt ein gesonderter Antrag bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen ist, muss auch für jedes Projekt, das realisiert werden soll, die Kofinanzierung sichergestellt werden. Steht ein Projekt im öffentlichen Interesse, wird sicherlich die Stadt die Eigenmittel einbringen, steht es mehr im privaten Interesse –insbes. im Bereich des Strukturwandels in der Landwirtschaft- wird auch der private Vorteilhabende die Kofinanzierung sichern müssen. Da die Städte und Gemeinden in der LAG angemessen vertreten sein werden und sich hier alle Beteiligten auch bereits heute einig sind, wird nicht die Situation eintreten, dass Dinge von Dritten auf den Weg gebracht werden, die gegen den Willen der Städte und Gemeinden auf ihre Kosten realisiert werden.

Das heißt im Ergebnis, ein Grundsatzbeschluss muss gefasst werden, dieser wird aber nicht dazu führen, dass die Stadt in den nächsten Jahren die Mittel auch bereitstellen muss. 

 

Berücksichtigt man hier jedoch die Inhalte des ILEK, die bereits in mehreren Sitzungen vorgestellt wurden, ergeben sich Chancen für die Stadt Billerbeck, Projekte gefördert zu bekommen, für die eine Förderung ansonsten sehr schwierig sein könnte. Zumindest wird –wie oben ausgeführt- die Tür aufgestoßen.

 

U. a. wurden folgende Projekte im ILEK verankert:

 

Barrierefreie Baumbergeorte mit den einzeln genannten Projekten

--- Stadtplan für Behinderte

--- Ausschilderung von Wegen und Querungshilfen als einheitliche Maßnahmen in den Baumbergen

--- Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Barrierefreiheit in Billerbeck

--- Anlegung barrierefreier Zugänge

--- Umgestaltung von Fahrbahnquerungen, unebenen Flächen und Fahrbahn begleitenden Gehwegen

Für diese und weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden seit einigen Jahren 20.000,- Euro Eigenmittel der Stadt zur Verfügung gestellt, die zur Finanzierung des Eigenanteils eingesetzt werden könnten.

 

Erhalt, Wiederherstellung und Verdeutlichung historischer Strukturen

--- Berkelspaziergänge (Projekt wurde im Umwelt- und Denkmalausschuss vorgestellt)

--- Kenntlichmachung der früheren Stadttore

--- Sicherung und Anlegung von Alleen, insbes. als Bindeglied zwischen städtebaulichen und landschaftlichen Strukturen

--- Neuausbau der Allee Bahnhofstraße von der Kirchstraße bis zur Darfelder Straße

     --- Aufarbeitung des Einmündungsbereiches der Coesfelder Straße in die Landstraße durch Entsiegelungen zwischen der Fahrbahn und dem Fuß-/Radweg und Verlängerung der Mittelinsel mit Begrünung

Der Neuausbau der Bahnhofstraße zur Sicherung der Allee und zur barrierefreien Umgestaltung ist seit Jahren im Haushalt vorgesehen und soll bei Gewährung einer Förderung umgesetzt werden.

 

Tourismus und Vermarktung

--- Natur-Tourismuskonzept (wurde bereits vorgestellt)

--- Berkel-Radwanderweg „Von der Quelle bis zur Mündung“

--- Radweg Lutum-Rheine als Alleenradweg

Für Rad- und Wanderwege sind im Haushalt seit mehreren Jahren Mittel eingestellt worden für den Fall, dass eine Förderung von 50 % gewährt wird 

 

Diese beispielhaft aufgeführten Projekte zeigen, dass für einzelne Projekte Eigenmittel der Stadt bereits zur Verfügung stehen würden. Und sollte die Kofinanzierung für Projekte in Billerbeck durch die Stadt und Private nicht gesichert werden können, könnten in den anderen beteiligten Städten und Gemeinden mehr Projekte umgesetzt werden; und natürlich auch andersherum. 

 

Dass das Ganze auch gemanagt werden muss, liegt auf der Hand. Die LAG ist bilden, die Entscheidungen sind vorzubereiten, weitere Fördermöglichkeiten sind zu ermitteln, Anträge müssen gestellt werden und auch die Darstellung in der Öffentlichkeit darf nicht zu kurz kommen.

Daher hat das Land NRW zugelassen, dass hierfür auch Mittel aus den gesamten zur Verfügung stehenden Mitteln –dass heißt Förderung zuzüglich Eigenanteil- beantragt und eingesetzt werden dürfen und zwar bis zu 15 %.

Bei dem Oberziel, in der Region und für die Region etwas zu bewegen, kann es nicht sein, dass das „Regionalmanagement“ z. B. durch eine Gemeinde erbracht wird. Hier muss ein Unabhängiger her. In anderen Regionen hat sich die Einbindung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft bewährt. Es wird daher auch in unserer Region vorgeschlagen, diesen Weg zu gehen.

Bis zu 15 % = 480.000,- Euro ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer ist eine Menge Geld. In welcher Höhe jedoch überhaupt Kosten anfallen, wird sich ergeben. Werden die Impulse aus der Bürgerschaft (bottom-up Ansatz) eher gering sein und konzentrieren sich die Projekte eher auf die o. g. Projekte, die ohnehin in der Warteschleife sind und grds. durchdacht sind, wird der Aufwand für das Regionalmanagement eher gering sein.

Kann aber durch die Auswahl als Leader-Region eine breite Öffentlichkeit eingebunden werden, sodass sich eine besondere Eigendynamik ergibt, dann dürfte ein höherer Aufwand auch gerechtfertigt sein. Hier muss dann Hilfestellung gegeben werden. Die eingesetzten Mittel werden dann aber zu einer ungleich höheren Wertschöpfung führen und den Einsatz städtischer Mittel für Projekte reduzieren.

Eine solche Entwicklung hat es z. B. in der Wesermarsch gegeben. Die Charts der Powerpoint-Präsentation des dortigen Regionalmanagers sind zur Information als Anlage beigefügt.

 

Insgesamt wird verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass die Leader-Bewerbung eine besondere Chance für die Region Baumberge ist, ihr Profil zu schärfen, verborgene Kräfte zu wecken, einzubinden und private sowie öffentliche Projekte umgesetzt zu bekommen, die ohne Leader-Förderung kaum Chancen für eine Realisierung haben würden. Nachdem der aufwändige Weg des ILEK beschritten worden ist, darf die Perspektive einer umfassenden Förderung nicht an dem kleinen Schritt des Leader-Antrages scheitern. Die Mitwirkung sind sich die fünf am ILEK beteiligten Städte und Gemeinden in den Baumbergen untereinander und den Bürgern, die an der Erarbeitung des ILEK mitgearbeitet haben, schuldig.

 

In der Gemeinde Havixbeck wurde bereits ein positiver Beschluss gefasst. In den anderen Städten und Gemeinden steht die Entscheidung noch aus.

Der o. a. Beschlussvorschlag wurde auf das Wesentliche reduziert.

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin

 

 

 

 

  


Bezug:      Sitzung des HFA vom 31. Mai 2007, TOP 1 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:   siehe Sachverhalt                         

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Präsentation Wesermarsch