Betreff
Antrag zur Teilnahme am Leader-Wettbewerbsverfahren
Vorlage
FBPB/205/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:    

 

Die Stadt Billerbeck beteiligt sich gemeinsam mit der Stadt Coesfeld und den Gemeinden Rosendahl, Havixbeck und Nottuln als Baumberge-Region am Leader-Wettbewerb des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vergabe des Status „Leader-Region“ für die Förderperiode 2007 bis 2013.

 

Die Stadt Billerbeck tritt der lokalen Aktionsgruppe (LAG) bei.

 

Die Stadt Billerbeck übernimmt gemeinsam mit den anderen Baumberge-Kommunen die Co-Finanzierung für ein Regionalmanagement. Der Umfang und weitere Details zum Regionalmanagement werden festgelegt, wenn die Bewerbung erfolgreich verlaufen ist.

 

Die Stadt Billerbeck trägt die lokale Entwicklungsstrategie mit und wird alles daran setzen, die Co-Finanzierung sicherzustellen. Die für die einzelnen Projekte zu sichernden Eigenmittel sollen von den jeweiligen Projektträgern aufgebracht werden.             


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 19. Juni wurde zuletzt intensiv über die Leader-Bewerbung diskutiert. Schließlich wurde die Verwaltung beauftragt, konkrete Projekte, auch über die im ILEK beschriebenen Projekte hinaus, zu beschreiben und mit Kosten zu hinterlegen. Darüber hinaus sollten Alternativen bzgl. des Regionalmanagements aufgezeigt werden, mit der Maßgabe, die Kosten hierfür gering zu halten.

 

Gemeinde übergreifend wurde in der Vorbereitung des Leader-Antrages durch die Vertreter der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro IfR und der WFC basierend auf dem ILEK eine Projektliste zusammengestellt, die als Anlage beigefügt ist. Die Liste wurde gegenüber dem ILEK um einige Projekte ergänzt.

 

Für eine erfolgreiche Bewerbung ist es förderlich, die Gemeinde übergreifenden Projekte in den Vordergrund zu stellen. Viele weitere Projekte sind ebenfalls erfasst und zunächst als Maßnahmen dargestellt, die vollständig durch öffentliche Mittel (Mittel der Städte und Gemeinden, weitere Förderungen oder Spenden Privater) realisiert werden sollen.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung muss in den nächsten Jahren an den dargestellten und weiteren Projekten gearbeitet werden. Die dargestellten Projekte sind teilweise noch recht unkonkret. Mehr kann im Vorfeld einer Bewerbung nicht geleistet werden. Im Verlauf des Leader-Prozesses muss sich dann ergeben, ob ein Projekt weiter verfolgt wird, die Co-Finanzierung gesichert werden kann oder ob es verworfen werden muss.

Die Liste ist daher keine Pflicht-Liste, die umzusetzen ist, ebenso können neue Projekte entwickelt und auch später noch eingebracht werden.

 

Neben Gemeinde übergreifenden Projekten wie z. B. das vorgestellte Natur-Tourismus-Konzept, Beschilderung des Berkel-Rad-/Wanderweges und diverser Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Baumberge-Kommunen sind für Billerbeck als weitere Projekte z. B. das Projekt „Berkelspaziergang“, die „Stadttore“, die „Sicherung vorhandener Alleen“ (womit insbes. der Erhalt und Neuausbau der Bahnhofstraße gemeint ist), sowie das Projekt „Dombauhütte“ aufgenommen worden. Das Freibad ist ebenfalls in die Liste aufgenommen worden.  

 

Inwieweit auch die konkret für Billerbeck beschriebenen Projekte aus dem zur Verfügung gestellte Budget mitfinanziert werden können, ist offen. Eine Förderung aus den 1,6 Mio Euro ist nicht gänzlich ausgeschlossen.

Auf jeden Fall führt die Darstellung im Leader-Antrag mit der dort dargestellten regionalen Verknüpfung zu deutlich erhöhten Förderchancen.

So wird der Förderzugang zu den Mitteln zur Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich verbessert und darüber hinaus auch die Förderhöhe. Während ohne ILEK die Förderung 30 % beträgt, beläuft sie sich mit einem ILEK auf 40 % und bei Leader-Regionen auf 50 %  (jeweils der Nettokosten). Gleiches gilt auch für die vielen privaten Anträge insbesondere für alte landwirtschaftliche Gebäude, die die Kulturlandschaft prägen oder unter Denkmalschutz stehen.

 

Doch wird durch den Leader-Status auch der Zugang zu diversen anderen Fördertöpfen erleichtert.

So führt aktuell die Bezirksregierung bezüglich der Förderanträge nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung aus, dass sich die „Unterstützung des Landes im Rahmen der Stadterneuerung stärker als in der Vergangenheit an der Bereitschaft zu integrierten Handlungskonzepten, zu interkommunaler bzw. regionaler Kooperation und zu privater Beteiligung der Wirtschaft und der Bürgerschaft orientieren wird.“

 

Für eine weiterhin positive Entwicklung der Stadt Billerbeck kann daher nur empfohlen werden, gemeinsam mit den anderen Baumberge-Kommunen diesen Weg mitzugehen und Chancen für die Zukunft zu eröffnen.

 

Neben den finanziellen Vorteilen, die sich die Baumberge-Region von einer Leader-Bewerbung erhofft, sprechen auch noch weitere Gründe für die Bewerbung.

In den ILEK-Prozess haben sich viele private Personen intensiv eingebracht und viele der in der Liste aufgeführten Projekte entwickelt. Sollte die Baumberge-Region als Leader-Region ausgewählt werden, würde für die Privaten die Möglichkeit bestehen, mit Hilfe einer Förderung weiter an den Projekten zu arbeiten.

Vielfach wurde angesprochen, dass die Kommunen über interkommunale Zusammenarbeit nachdenken sollen. Der ILEK- und Leader-Prozess hat die Baumberge-Region deutlich zusammengeführt. Es sind viele Kontakte entstanden, die eine Basis für eine intensivere Zusammenarbeit sein können. Diese Entwicklung könnte sich im weiteren Leader-Prozess fortsetzen.

Als Leader-Region würde die Baumberge-Region mehrfach profitieren. Einerseits gibt es einen Imagegewinn, weil durch die Anerkennung im Wettbewerbsverfahren schon deutlich wird, dass diese Region sich durch besonders gute und innovative Ideen, Handlungsstrategien und Projektvorschläge von anderen Regionen abhebt und andererseits lässt sich ein Zuwachs an Wertschöpfung und Attraktivität durch die umgesetzten Projekte erwarten. Insbesondere bestehen Chancen für die Landwirtschaft, neue Einkommensfelder zu erschließen oder auch die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, aber auch Chancen für neue Arbeitsplätze.

Des Weiteren würde die Anerkennung als Leader-Region den Bekanntheitsgrad der Baumberge-Region erhöhen und ebenfalls dazu beitragen im Wettbewerb mit anderen Regionen besser bestehen zu können.

 

Dass die Baumberge-Region bereits offenkundig landschaftlich eine homogene Einheit darstellt und die langjährige Zusammenarbeit insbesondere im touristischen Bereich nachgewiesen werden kann dürfte die Chancen auf Anerkennung als Leader-Region festigen. 

 

Ergänzend wird verwaltungsseitig auf die Einladungen und Niederschriften zu den beiden HFA-Sitzungen und zur letzten Ratssitzung verwiesen. 

 

Bezüglich des Regionalmanagements muss eine abschließende Entscheidung zum heutigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Diese kann auch noch nach einer Auswahl als Leader-Region erfolgen, wobei ein Konsens zwischen allen fünf Kommunen herbeizuführen wäre. Die Übertragung dieser Aufgabe auf die wfc bietet sich an und hat sich in anderen Regionen bewährt. Möglich ist allerdings auch die Beauftragung eines Büros auf Honorarbasis. Dass die Aufgabe von einer der Leader-Kommunen übernommen wird oder die Kommunen sich diese Aufgabe teilen, dürfte dem Leader-Ansatz eher widersprechen und darüber hinaus nicht praktikabel sein. Das Regionalmanagement arbeitet der Lokalen Aktionsgruppe zu und koordiniert. Es kann nicht den Weisungen einer Gemeinde unterworfen werden.

 

Der geplante Aufbau der Lokalen Aktionsgruppe „Region Baumberge“ ist in dem beigefügten Organigramm dargestellt. Da mehrfach der geringe Einfluss der Räte auf den Prozess angesprochen wurde, ist der Aufbau der Aktionsgruppe geändert worden. Neben der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern ist nunmehr auch vorgesehen, dass von jeder Kommune ein Ratsvertreter in die Aktionsgruppe mit Stimmrecht entsandt wird. Da die Aktionsgruppe zu mindestens 50 % aus privaten Akteuren bestehen muss, sind nun insgesamt 22 Mitglieder vorgesehen. Der Entwurf einer Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Der Entwurf der Geschäftsordnung geht zunächst von einer Beauftragung der wfc für das Regionalmanagement aus.

 

Bezüglich der Finanzierung der Eigenmittel könnte eine Darstellung im Haushalt und der Finanzplanung so aussehen, dass der durchschnittliche jährliche Co-Finanzierungsanteil in gleicher Höhe in Einnahme und Ausgabe dargestellt wird.

So wäre ein Projekt nur dann ohne Zustimmung des Rates umsetzbar, wenn die Co-Finanzierung gesichert ist.

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 31. Mai 2007,

                   TOP 1 ö. S., und 11. Juni 2007, TOP 1 ö. S., und des Rates vom

                   19. Juni 2007, TOP 5 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: siehe Sachverhalt und Sitzungsvor-lagen zu den o. a. Sitzungen

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Projektliste

Organigramm zum Aufbau der Lokalen Aktionsgruppe

Entwurf der Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe